Treffen der Postkulturvereine

„So klingt, so singt die Post“

unter diesem Motto fand am 1. und 2. Juli ein Treffen der österreichischen Postkulturvereine bestes organisiert von Bernd Reitmair in Innsbruck statt.

Mit dabei waren:

Postmusik Salzburg                                                              Postmusik Imst

Post und Telekom Musik Wien                                           Post- und Telekommusik Kärnten

Postmusik Graz                                                                     Postchor Klagenfurt

Postchor Graz                                                                        k.u.k. Postmusik Tirol

Am Samstag gab es auch Kaiserwetter in Innsbruck und da wurde fast die ganze Stadt von den Kulturvereinen der Post bespielt und besungen. Natürlich waren auch die Ehrengäste der FCG/GPF der Vorsitzende der Postgewerkschaft Tirol, Ganarin Thomas und Manfred Wiedner mit dabei.

Unter der Führung von Bernd Reitmair wurden noch einmal alle Kapellen und Chöre von Manfred Wiedner, Martina Nawara (Landtagsabgeordnete und Schwester unserer Elisabeth Nawara) und dem Vizebürgermeister von Innsbruck auf den verschiedenen Plätzen und Einkaufszentren besucht und ihnen der Dank ausgesprochen.

Diese Klangkörper und diese Kulturvereine müssen auch weiterhin unterstützt werden, damit ihre Zukunft sichergestellt wird. Dafür wird sich auch die FCG/GPF einsetzten.

FCG: „Sonderbelohnung für unsere Mitarbeiter*innen notwendig“

Wie kommen die Menschen zur Entlastung?

Damit die Zahlungen von erhöhter Familienbeihilfe, Anti-Teuerungsbonus oder erhöhtem Klimabonus ankommen, werden ab sofort alle rund 5,5 Millionen Nutzer der Plattform FinanzOnline direkt kontaktiert.

Die Kontaktaufnahme erfolgt dabei laut Ministerium direkt über FinanzOnline sowie per Mail, wenn die Nutzer dies in den Einstellungen erlaubt haben.

________________________________________________________________________

Trotzdem ist damit zu rechnen, dass über 2 Millionen Menschen in Österreich über eine „Gutscheinlösung“ die Zahlung des Klimabonus erhalten werden, weil die Kontodaten dem Finanzministerium nicht vorliegen.

Die Zustellung wird mit RSA durchgeführt werden, was natürlich eine massive Belastung unser Kolleg*innen in der Zustellung und der Filialen bedeutet.

Als FCG Personalvertreter haben wir daher sofort Entlastungsmaßnahmen in Form von mehr Personal eingefordert. Auch die Aufgabe der Sendungen soll nicht auf einmal, sondern in mehreren Tranchen erfolgen, damit dies bewältigt werden kann.

Eine steuerfreie Sonderbelohnung in Form eines Teuerungsausgleichs für unsere Kolleg*innen und Kollegen, fordern wir jedenfalls ein.

Wann der Versand startet ist uns noch nicht bekannt, könnte jedoch bereits noch im August beginnen.

Dazu braucht es mehr Personal in den Filialen, der Zustellung, der Transportlogistik und der Logistikzentren, da es dann bereits in Richtung Hochsaison geht!

FCG- damit wieder mehr zum Leben bleibt!

 

 

 

Die neuen Gehaltstabellen gültig ab 01. Juli 2022

KV neu Teil 1:

KV neu Teil 2:

Angestellte*innen DO:

Angestellte*innen DO Zulagen:

Beamte*innen:

Beamte*innen Zulagen:

FCG NEWS: Umsetzung Erhöhung Pendlerpauschale

Liebe Kolleg*innen!

Die Rollung der Erhöhung von Pendlerpauschale bzw. Pendlereuro mit 1. Mai 2022 (befristet bis 30. Juni 2023) wurde/wird

  • mit der Abrechnung Juni 2022  – für Kolleg*innen mit Gehaltsfälligkeit am Monatsletzten im Nachhinein
  • wurde/wird mit der Abrechnung Juli 2022 – für Beamt*innen mit Gehaltsfälligkeit am Monatsersten und Dienstordnungsangestellte mit Gehaltsfälligkeit am 15. Juli 2022

durchgeführt.

 

FCG– damit wieder mehr zum Leben bleibt!

Megahitze! Wo bleibt der frühere Dienstbeginn

Liebe Kolleg*innen,

aufgrund der extremen Hitze wollen wir als Personalvertreter*innen einen früheren Dienstbeginn überall dort wo das möglich ist erreichen.

Mittlerweile gibt es folgende Rückmeldung: „wir werden in jenen Dienststellen, in denen es prozesstechnisch möglich ist, den Dienstbeginn vorverlegen. 

Aktuell werden die Kursankünfte von Personalsteuerungen und Gebietsleiter*innen dahingehend geprüft und sofern möglich, sofort umgestellt“.

 

_____________________________________________________________________

Von: SCHIEDER Andreas <andreas.schieder@post.at>
Gesendet: Montag, 27. Juni 2022 10:58
An: REIF Alois <alois.reif@post.at>
Betreff: Früherer Dienstbeginn bei Hitze

 

Sehr geehrter Herr Reif, lieber Alois,

aufgrund der enormen Hitze wäre es gut, überall dort wo es möglich ist einen früheren Dienstbeginn sicherzustellen.

Mit besten Grüßen

Andreas Schieder

 

ANDREAS SCHIEDER

Österreichische Post AG

Zentralausschuss – UZ

Wann gilt die „Schwerarbeit“ für Verbundzusteller/innen?

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

als FCG Post haben wir ganz intensiv das Thema der „Schwerarbeiterregelung in der Verbundzustellung“ aufgegriffen.

Unzählige Schreiben an Politiker*innen Bundeskanzler (BK Nehammer), Minister* innen, Parlamentsklub und an den Dachverband der Sozialversicherungsträger und viele Gespräche haben offenbar auch dazu geführt, dass nun möglich wird was unmöglich schien.

Dass die Ausweitung der Schwerarbeiterregelung unter dieser Regierung gelingt, zeigt wie stark sich die FCG in der Post AG dafür eingesetzt hat.

Logischerweise müssen sich bei solchen Themen immer alle Fraktionen mit ihren Möglichkeiten einsetzen. Beim Thema der Schwerarbeit hat das Zusammenspiel gut funktioniert und wird damit erfolgreich.

Folgende Ergänzung soll nun beim Paketzusteller erfolgen: „Verbundzusteller*in mit überwiegender Paketzustellung“ auf der Liste der Schwerarbeit“.

In Kraft tritt diese Ergänzung nach der Veröffentlichung der ÖGK, wobei im Vorfeld natürlich auch der Bund informiert bzw. involviert  wird.

Wenn die Regelung in Kraft ist, kann jede/r Verbundzusteller/in der bereits 57 Jahre alt ist, eine bescheidmäßige Feststellung seiner Schwerarbeitszeit beim Personalamt verlangen und damit feststellen, wie viele „Schwerarbeitsmonate“ bereits vorliegen.

Musterschreiben Antrag Schwerarbeitszeiten

Bei Vorliegen der Voraussetzungen (in den letzten 240 Monaten mindestens 120 Monate Schwerarbeit) ist der Pensionsantritt mit Vollendung des 60. Lebensjahres mit geringeren Abschlägen möglich, sofern auch die 540 Versicherungsmonate ASVG (45 Jahre) oder bei Beamten eine ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 504 Monaten (42 Jahre) vorliegt.

Sobald die ergänzende Schwerarbeiter- Regelung für „Verbundzusteller mit überwiegender Paketzustellung“ in Kraft ist und gilt, werden wir gesondert informieren!

FCG- damit wieder mehr Zeit zum Leben bleibt!

 

FCG- NEWS: €180,– Familienbeihilfe im August

Liebe Kolleg*innen,

als FCG Post haben wir zusätzliche Maßnahmen für Familien bei der Regierung eingefordert.

Mit August 2022 wird es eine einmalige zusätzliche Familienbeihilfe von 180,– Euro pro Kind geben. Außerdem wird der „Familienbonus plus“ für das Jahr 2022 auf bis zu 2000,– Euro angehoben werden.

Der Digi- Scheck für Lehrlinge (bis zu 3 mal € 500,– pro Jahr) wird bis 2024 verlängert.

Genauere Informationen hier: 2022014_Weitere_Maßnahmen_gegen_die_Teuerung

 

 

 

 

Urlaub machen mit Postsozial

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

nutzen sie die Möglichkeit bei unseren Postmitarbeiter/in- Verein post.sozial günstig ihren Urlaub zu buchen. Es gibt immer wieder unterschiedliche Angebote und ein Reihe von Möglichkeiten in ganz Österreich vergünstigt zu nächtigen.

Angebote buchen unter: http://www.postsozial.at

Kongress Eurofedop

Eurofedop Kongress in Gent!

Nach vielen nur virtuellen Treffen konnte endlich wieder einmal eine physische Veranstaltung in Gent im Augustinerkloster mit ca. 90 Delegierten aus 14 Ländern organisiert werden. Und dies zum 50 jährigen Jubiläum von Eurofedop. Von der FCG/GPF waren die Kollegen Manfred Wiedner und Mag. Rainer Siegl anwesend.

Es gab vieles zu diskutieren und Beschlüsse zu fassen.

Die Themen zu denen auch Resolutionen verabschiedet werden konnten:

  • Digitalisierung
  • Kampf gegen Gewalt am Arbeitsplatz
  • Demographie im öffentlichen Dienst
  • Covid und ihre Auswirkungen
  • Krieg in Europa und die Inflation

Es gibt also viele, auch neue Themen, die es gilt von den Gewerkschaften aufgearbeitet zu werden und als verlässlicher Sozialpartner die Regierungen dazu zu bringen, die besten politischen Lösungen zu finden.

Auch international heißt es weiterhin:

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.

 

ZA- Sondersitzung: Nein zu Minus

Liebe Kolleg*innen!

Bei der gestrigen Zentralausschuss- Sondersitzung wurde der Beschluss gefasst, dass die derzeitige wöchentliche Umstellung auf Minusvarianten von unterschiedlichen Zustellbasen abgelehnt wird. 

_______________________________________________________________________

Folgendes Schreiben erging vom Zentralausschuss an die Divisionsleitung:

 

Sehr geehrter Herr Divisionsleiter!

in der ZA Sitzung vom 23. Juni 2022 haben die Mitglieder des Zentralausschusses

Klima Maria

Gebhardt Gerhard

Mähr Franz

Höllerbauer Christian

Rindler Andreas

Krampf Adam

Resch Andreas

Schieder Andreas

Köhler Richard

über die weitere Vorgehensweise zum Thema „Variantenmodell“ beraten und folgenden Beschluss gefasst:

Wir fordern den sofortigen Stopp jeglicher Umstellungen in den Zustellbasen, die unter dem Titel Variantenmodell laufen. Wir erneuern und bekräftigen unsere bereits erfolgte ablehnende Haltung zu diesen permanenten Veränderungen der Rayonsgrößen. Diese Maßnahmen führen in den betroffenen Zustellbasen seit Wochen zu Unsicherheit,  zum Ausfall von Mitarbeiter:innen und weiteren Folgen, die den Dienstbetrieb behindern anstatt für eine klaglose Dienstabwicklung zu sorgen.

Wir fordern Sie auf, ab sofort keine weiteren Umstellungen mehr vorzunehmen. Vielmehr muss sichergestellt werden, dass alle Zustellbasen über ausreichende Personalreserven verfügen und die Mitarbeiter:innen den geplanten, genehmigten und wohlverdienten Urlaub konsumieren können.

Sollten die für nächste Woche geplante Weiterführung der -1 Variante nicht zurückgenommen werden und stattdessen die Variante 0 wieder zum Einsatz kommen,  sehen wir uns zu folgenden Schritten gezwungen:

  • Aussetzen der Teilnahme an der Arbeitsgruppe „Führende Variante“
  • Information der betroffenen Zustellbasen im Sinne des PBVG
  • Prüfung weiterer rechtlicher Maßnahmen

Wir dürfen Ihre geschätzte Rückmeldung innerhalb der nächsten 48 Stunden erwarten.