Besoldungsreform 2019 +Anträge+ Sonderausgabe GÖD

GOED5a_Sonderausgabe_Magazin_Versand

Besoldungsreform 2019
Antragsformulare

Rund 70 % der Bundesbediensteten und LandeslehrerInnen sind von der Besoldungsreform 2019 betroffen. Für etwa 30 % der Betroffenen ändert sich nichts.
Die meisten Betroffenen müssen keinen Antrag stellen, um Zeiten vor ihrem 18. Lebensjahr als zusätzliche Vordienstzeiten geltend zu machen. Die Berücksichtigung erfolgt durch die Dienstbehörden bzw. Personalstellen von Amts wegen.

Davon nicht erfasst sind lediglich folgende vier Gruppen von Personen. Diese müssen einen Antrag stellen, um eine allfällige Verbesserung des Besoldungsdienstalters zu erreichen. Bei allen anderen Personen ist die Stellung eines Antrags weder sinnvoll noch notwendig.
1) Personen, die seit weniger als 3 Jahren nicht mehr im aktiven Dienststand sind. Präziser formuliert handelt es sich um Personen,
➢ die sich am 8. Juli 2019 nicht im Dienststand befunden haben (z. B. wegen Ruhestand, Pension, Austritt oder Kündigung) und
➢ deren erstmalige Festsetzung des Vorrückungsstichtags unter Ausschluss von Vordienstzeiten vor dem 18. Geburtstag erfolgte und
➢ die im Rahmen der Besoldungsreform 2015 in das neue System übergeleitet wurden (= ein Besoldungsdienstalter haben) und
➢ deren allfällige Ansprüche noch nicht verjährt sind (= 3 Jahre rückwirkend ab Antragstellung).
In diese Gruppe fallen etwa Personen, die innerhalb der letzten drei Jahre in den Ruhestand getreten oder in Pension gegangen sind. Aufgrund der Verjährungsfrist können Personen keinen Antrag stellen, die vor dem Juli 2016 in den Ruhestand getreten / in Pension gegangen sind oder deren Dienstverhältnis vor dem Juli 2016 geendet hat.
Achtung: Personen, die am 1. August 2016 in den Ruhestand getreten / in Pension gegangen sind bzw. deren Dienstverhältnis zu diesem Zeitpunkt geendet hat, müssen, um allfällige Ansprüche zu wahren, den Antrag jedenfalls bis Ende Juli 2019 an die Dienstbehörde / die Personalstelle stellen. Alle Personen, die nach diesem Zeitpunkt in den Ruhestand getreten / in Pension gegangen sind oder deren Dienstverhältnis nach diesem Zeitpunkt geendet hat, sollten den Antrag so schnell wie möglich stellen. Ehemalige Vertragsbedienstete sollten gleichzeitig einen zusätzlichen Antrag an die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) stellen.

Antrag 1a

2) Personen, deren erstmalige Festsetzung des Vorrückungsstichtags nach dem 30. August 2010 und vor dem 12. Februar 2015 erfolgte und bei denen Zeiten im öffentlichen Interesse nur deshalb nicht als Vordienstzeiten angerechnet wurden, weil sie die für die jeweilige Verwendungsgruppe geltenden Höchstgrenzen (z. B. bei A1 und A2 fünf Jahre, bei A3 drei Jahre, bei A4 und A5 zwei Jahre) überstiegen. Es kann sich also nur um Personen handeln, die das jeweilige Maximum angerechnet bekommen haben.

Antrag 2a

3) Personen, deren erstmalige Festsetzung des Besoldungsdienstalters nach dem 11. Februar 2015 erfolgte und bei denen berufseinschlägige Zeiten nur deshalb nicht als Vordienstzeiten angerechnet wurden, weil sie die Höchstgrenzen von zehn Jahren überstiegen. Es kann sich also nur um Personen handeln, die bereits zehn Jahre an berufseinschlägigen Zeiten angerechnet bekommen haben und über weitere solche Zeiten verfügen.

Antrag 2

4) Personen, deren erstmalige Festsetzung des Besoldungsdienstalters nach dem 11. Februar 2015 erfolgte und deren Präsenz- bzw. Zivildienstzeiten in geringerem als dem tatsächlich geleisteten Ausmaß als Vordienstzeiten berücksichtigt wurden (weil sie das bisher festgesetzte Höchstausmaß von 6 Monaten oder im Falle des Zivildienstes von 9 Monaten überstiegen) oder bisher gar nicht angerechnet wurden (wie beispielsweise Milizübungen, freiwillige Waffenübungen und Funktionsdienste, Wehrdienstzeiten als Zeitsoldat, Einsatzpräsenzdienst oder Aufschubpräsenzdienstzeiten, außerordentliche Übungen oder Auslandseinsatzpräsenzdienstzeiten).

Antrag 4a

 

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

 

Urlaubsvielfalt in Mayerhofen

CLEVEREDGE – 10% Rabatt für Mitglieder

Bei Interesse wird für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter ein persönliches auf ihre oder seine Wünsche ausgerichtetes Angebot erstellt.

Für mehr Informationen und die Erstellung eines Angebots, bitte in unserem FCG Büro Herrn Albert Rosenbaum unter der Telefonnummer 0664 624 1214 anrufen.

 

 

Hier klicken zur Homepage von CleverEdge

 

Hier klicken zur Facebookseite von CleverEdge

 

Wenn das Thermometer nur an der 30 Grad Marke kratzt….

…aber die 30 Grad nicht erreicht, ist die FCG zur Stelle in Form des VPA Vorsitzenden von 1130/1140 Wien Philipp Bauer. Er ist unterwegs, um dafür zu sorgen, dass seine Kolleginnen und Kollegen auch an einem Tag mit „nur“ 29 Grad, mit Wasser ausgerüstet sind, um den Tag besser zu überstehen.

Die Kollegenschaft begrüßte die FCG Wasser Aktion und weiß, sie wird auch in Zukunft mit uns

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Applaus Applaus für unsere Lehrlinge

Obwohl speziell der neue Lehrberuf “ Nah- und Distributionslogistiker“ vonseiten des ÖGB/VIDA stark kritisiert wurde/ wird zeigen die Lehrlinge bei der Post immer wieder was sie können. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180829_OTS0132/gewerkschaft-vida-lehrberuf-nah-und-distributionslogistiker-voellig-blutleer

Generell ist es wenig nachvollziehbar, dass ein neuer Lehrberuf von einem „Gewerkschafter“ so stark kritisiert wird.

Umso erfreulicher ist es zu sehen, was Postlehrlinge bereits in der Ausbildung alles machen können:

In dieser Woche übernehmen talentierte Lehrlinge der Post die Führung der Filiale in Bruck an der Mur in Eigenverantwortung. Damit wird ein weiterer Schritt zur praxisnahen Ausbildung gesetzt. Die Lehrlinge sollen auf richtiges Führungsverhalten, die nötige Gewissenhaftigkeit im Arbeitsalltag sowie nachhaltiges Handeln so früh wie möglich herangeführt werden. Ausbilder stehen natürlich beratend zur Seite, jedoch schon etwas im Hintergrund.

Das erfolgreiche Projekt startet von 19. bis 30. August in Lienz und von 16. bis 20. September in Wien in die nächste Runde.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

 

Hochwasser Soforthilfe

Der Kaffee ist fertig

Dieser Ruf erschallt ab sofort für alle Kolleginnen und Kollegen der Zustellbasis 8330 Feldbach durch die Anschaffung einer neuen, modernen Kaffeemaschine. Dabei hat sich das gemeinsame Engagement von Silvia Adler und Franz Fink für den schmackhaften Kaffeegenuss zum Wohle aller MitarbeiterInnen wahrlich bezahlt gemacht.

Apropos Bezahlen- Raimund Taschner vom Zentralausschuss und Christian Höllerbauer vom Personalausschuss haben sich mit einem ansprechenden, finanziellen Unterstützungsbeitrag für die neue Kaffeemaschine eingestellt. Bei der obligatorischen Kaffeeverkostung ist auch mit den Kolleginnen und Kollegen unter anderem intensiv über den früheren Dienstbeginn als Hitzeerleichterung, das mehrstufige Systemisierungsmodell und über die neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Anrechnung der Vordienstzeiten kommuniziert worden.

post.sozial – Exklusives Abo im Musikverein Wien

Neuer „Mover“ der Öffentlichkeit präsentiert

Auf Deutsch übersetzt würde er wohl „BEWEGER“ heißen. Dies ist das neueste Konzeptversuchszustellfahrzeug das heute in der ZB 1030 auch der Presse vorgestellt wurde. Das Projekt mit diesem Elektrofahrzeug, das einen kleinen Container aufnehmen kann, wird auch von der Stadt Wien gefördert. Auch Vorstandsdirektor DI Peter Umundum hat sich bei einer Probefahrt von der Funktionalität des Fahrzeuges überzeugt.

Der Vorsitzende der FCG Manfred Wiedner hat sich ebenso über dieses neue Zustellgefährt informiert, wie der VPA Vorsitzende von 1030 Albert Klimpfinger und sein Stellvertreter Pepi Vogl (siehe Foto).

Gute umweltschonende Betriebsmittel wurden natürlich auch vom GD Dr. Georg Pölzl und dem Bezirksvorsteher des 3. Wiener Gemeindebezirkes sehr begrüßt. Schade nur, dass mit diesem Fahrzeug kein Fahrradweg und kein Gehsteig benutzt werden darf, sondern nur die öffentlichen Straßen.

Die FCG wird über die weitere Entwicklung berichten.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.   

 

Post.sozial: Wiener Schnäppchentage

Wiener Schnäppchentage

4 Nächte Urlaub – zum Preis von 3!

Unser post.sozial Ferienhaus Wien befindet sich in ruhiger Lage und ist trotzdem nur wenige Gehminuten von einer Straßenbahnhaltestelle der Linie 42 entfernt. Diese bringt Sie direkt zum Schottentor an der Ringstraße, einem idealen Startpunkt für ihre persönliche Erkundungstour durch die Wiener Innenstadt. Und weil es in Wien so viel zu entdecken gibt, bekommen Sie von uns eine Ihrer 4 Nächtigungen geschenkt!

5 Tage/4 Nächte

Das Package enthält:

 4x Nächtigung im Doppelzimmer im Ferienhaus Wien
 4x ausgiebiges Frühstücksbuffet

Buchen jetzt Sie online unter www.postsozial.at  oder per Reservierungsbogen!

nur EUR 90.-/ Erwachsener

Kinder bis 3,9 Jahre gratis

Kinder 4 – 15,9 Jahre EUR 45.-

Reisezeitraum:
ab sofort – 26.08.2019 (letzte Anreise)

Anreisetag: Montag.
Rabattierung möglich.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.