Spezielle Zulage für Logistikzentrenmitarbeiter:innen

Im Zuge der KV Gespräche wurde auch ein gewissen Budget für eine Zulage für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Logistikzentren vorgesehen. Diese betrifft Kolleg:innen, welche dem KV unterliegen und weniger als 2000 Euro brutto erhalten.

Derzeit finden dazu Gespräche in der Ausgestaltung statt, wobei wenn es rechtlich möglich ist eine Nettozahlung angestrebt wird.

Als FCG haben wir daher interveniert, dass die Möglichkeit der Teuerungsprämie von der Regierung verlängert wird.

Über den Fortschritt der Gespräche werden wir zeitnah informieren!

 

 

FCG Kärnten: Kleines Abschiedsgeschenk

Die Kolleginnen und Kollegen der Zustellbasis in Winklern sind bekannt dafür, sehr gut zusammenzuarbeiten.

In Kürze wird Gerti Ponholzer Zustellerin in Winklern, in die Ruhephase der Altersteilzeit eintreten. Aus diesem Grund haben sich ihre Kolleg:innen etwas besonderes einfallen lassen.

Sie haben eine Torte in Form eines Retourpaketes gestaltet und Gerti damit eine große Freude gemacht. 

Zu der kleinen Abschiedsfeier ist auch Adam Krampf vom Personalausschuss Kärnten gekommen, um die besten Wünsche seitens der FCG zu übermitteln.

Bei der Herzhaft geführten Basis und den Abgang der Gerti Ponholzer wird leider wieder ein kleines Stück Herz fehlen.

Der Gerti wünschen wir jedenfalls alles Gute für den nächsten Lebensabschnitt!

 

Schönen zweiten Advent

Entlohnung Playing Captain KV Neu

Liebe Kolleg:innen,

es hat sich herausgestellt, dass viele KV Neu Mitarbeiter:innen, die die Funktion als playing Captain ausüben im Netto Nachteile haben.

Dies liegt insbesondere daran, dass bei mehr Tätigkeiten in der Führung („Indoor“) weniger Ausbleibetaggeld zur Auszahlung gelangt.

Es wird daher mit 1. Jänner 2024 für Mitarbeiter:innen im KV Neu, welche die Funktion als Playing Captain ausüben die monatliche Überstundenpauschale auf voraussichtlich 250 Euro erhöht. Diese wird jedoch bei Plusstunden im Korridor bzw. bei Mitbesorgungen berücksichtigt.

Es wird den betroffenen Kolleg:innen ein entsprechender Vertrag indem die genauen Rahmenbedingungen dargestellt sind, übermittelt.

Für das Jahr 2023 wird eine individuelle Lösung angestrebt, welche ebenfalls zu Nachzahlungen führen kann.

FCG kritisiert Vorgangsweise bei Systemisierung

Im Wissen der Mehrheitsfraktion fsg wurden Systemisierungsunterlagen in den städtischen Zustellbasen übermittelt, die deutlich reduzierte Zeitwerte zum Beispiel bei der Bedienung der HBFA, enthielten.

Weitere Vergrößerungen der Zustellbezirke können so nicht hingenommen werden, weil je nach „Begehungsart“ jetzt schon massive Probleme sichtbar sind. Außerdem sind die Werte für die Verbundpaketzustellung unserer Ansicht nach, weiterhin zu niedrig kalkuliert.

Leider ist eine gewisse Überheblichkeit seitens der Mehrheitsfraktion zu erkennen, weil einseitige Gespräche durchgeführt werden, wo leider die Kolleg:innen wenig davon haben.

Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass es zusätzlich zur Klage bzgl. der Wahlabwicklung in Salzburg, weitere Konflikte folgen werden, wenn nicht mehr für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort gemacht wird.

FCG, weil wir für Euch sind!

Vertretungsabgeltung bei ORED Zustellbasen

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

folgende Regelung wird bei Vertretungen von Standortleitern im Ored- Führungsmodell umgesetzt werden. Wir sehen das als ersten Schritt, wobei aus unserer Sicht die Regelung noch nicht ausreicht! Für das Jahr 2023 soll eine individuelle Lösung gefunden werden. Außerdem braucht es diese Regelung auch in anderen Geschäftsfeldern, wie z.B. in den Filialen!

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Abgeltung von Vertretungstätigkeiten ab 1. Jänner 2024: Für Beamt*innen und Angestellte nach Dienstordnung gelten bei Vertretungstätigkeiten die gesetzlichen und die in der Dienstordnung enthalten Regelungen.

Für Mitarbeiter*innen, die dem KV-neu unterliegen, gilt:

Standortleiter-Stellvertreter*innen ohne Zustelltätigkeit (non-playing) erhalten bei Vertretungstätigkeiten von Standortleiter*innen einer Zustellbasis der Kategorien „Medium“ und „Large“ (beide non-playing) eine „Vertretungspauschale A“ in Höhe von brutto 20,00 EUR pro Arbeitstag.

Standortleiter-Stellvertreter*innen mit Zustelltätigkeit (playing) erhalten bei Vertretungstätigkeiten von Standortleiter*innen einer Zustellbasis der Kategorien „Small“ und „Medium“ (mit keinen eingerichteten Standortleiter-Stellvertreter*innen ohne Zustelltätigkeit) sowie von Standortleiter-Stellvertreter*innen ohne Zustelltätigkeit (alle drei Funktionen non-playing) eine „Vertretungspauschale B“ in Höhe von brutto 10,00 EUR pro Arbeitstag.

Für Standortleiter-Stellvertreter*innen mit Zustelltätigkeit (playing) sind mit dem erhöhten Überstundenpauschale auch Vertretungstätigkeiten von Standortleiter*innen einer Zustellbasis der Kategorie „XSmall“ (playing) abgedeckt.

Zusteller*innen ohne Führungsprämie erhalten bei Vertretungstätigkeiten von Standortleiter*innen von Zustellbasen der Kategorie „XSmall“ mit Zustelltätigkeit (playing) oder von Standortleiter-Stellvertreter*innen mit Zustelltätigkeit (playing) eine „Vertretungspauschale B“ in Höhe von brutto 10,00 EUR pro Arbeitstag.

Bei Zusteller*innen mit Führungsprämie (=Teamleiter*innen) kommt diese Regelung nicht zur Anwendung. Mit der Führungsprämie ist eine derartige Vertretungstätigkeit abgegolten. In Zustellbasen mit Standortleiter*Stellvertreter*innen ohne Zustelltätigkeit vertreten diese grundsätzlich die*den Standortleiter*in

 

Schönen ersten Advent

FCG News: Gutachten zur Schwerarbeiterregelung

Laut unserer Information liegt dem Dachverband das Gutachten bzgl. Aufnahme der Verbundzustellerinnen in die Schwerarbeiterregelung bereits vor.

Ob der Inhalt des Gutachtens sich für oder gegen eine Aufnahme der Verbundzusteller:innen in die Schwerarbeitsliste ausspricht oder nicht ausspricht, ist uns derzeit nicht bekannt.

Jedenfalls muss die Konferenz der Sozialversicherungsträger sich damit befassen und eine Entscheidung treffen.

Wir werden weiter informieren!

 

FCG NEWS: Postler helfen Postlern

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wir wollen auch heuer wieder unsere Weihnachtsaktion „Postler helfen Postlern“ durchführen und in Not geratene Mitarbeiter*innen, die eine schwere Zeit durchmachen, unterstützen.

Spenden dazu sind unter dem Kennwort: „Postler helfen Postlern“ auf das Konto

FCG Zentralausschuss

IBAN: AT86 6000 0000 9205 4222

Kennwort „Postler helfen Postlern“

möglich.

GEMEINSAM in eine bessere Zukunft!

FCG NEWS: Erhöhung Familienleistungen ab Jänner 2024