Postsozial Neuigkeiten

Der Verein post.sozial, welcher von Post und Personalvertretung gemeinsam getragen wird ist bestrebt immer wieder Leistungen anzupassen bzw. zu verbessern. Finanzielle Unterstützungen werden sofern der Anspruch besteht je nach Einkommen gestaffelt.

Diese Einkommensgrenzen wurden jedoch jahrelang nicht angepasst, sodass jährlich weniger MitarbeiterInnen anspruchsberechtigt sind. Daher wird bis zum März 2020 ein Vorschlag zur Anhebung dieser Grenzen erarbeitet, damit wieder deutlich mehr Kolleginnen und Kollegen die Leistungen auch beanspruchen können.

Kinderbonus: Aus Anlass einer Geburt kann bei Postsozial ein sogenannter Kinderbonus von 350,– Euro beantragt werden. Dieser kann jedoch nunmehr in der Zeit der Karenz nicht ausbezahlt werden, sondern erst wieder im Aktivstand.

Es ist geplant den Zugang zu den Ferienhäusern von Postsozial auch nahen Verwandten von Postlern zu ermöglichen. Die genau Richtlinie dazu soll auch Ende März 2020 beschlossen werden.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Entlohnung der neuen FilialleiterInnen überfällig

Eigentlich sollte ein Betrieb die innerbetriebliche Karriere fördern, weil das nachweislich auch zu einer deutlich besseren Mitarbeiterzufriedenheit führt. Das wirkt sich in weiterer Folge auch positiv auf die Leistungen aus.

Aus diesem Grund haben wir das ganze Jahr über eine verbesserte Regelung bei der Bezahlung der Filialleiterinnen und Filialleiter, die dem KV unterliegen eingefordert. Auch der Generaldirektor wurde mehrmals mit dieser Forderung konfrontiert und hat dazu auch positiv reagiert.
Allerdings wurden wir mit der Umsetzung immer wieder vertröstet und viele Kolleginnen und Kollegen warten immer noch auf die verbesserte Entlohnung.

Viele wollen daher die Funktion des Filialleiters auch nicht mehr machen, da die Verantwortung nicht ausreichend abgegolten wird.

Da eine Regelung bereits mit Ende des dritten Quartals in Aussicht gestellte wurde und wir bald Weihnahten haben, hat der Vorsitzende der FCG, Manfred Wiedner sich nochmals direkt an den Generaldirektor gewendet.

Sobald ein Ergebnis vorliegt werden wir in gewohnter Weise informieren!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Weihnachtsdienstregelungen Brief/ Paket/ VZ

Distribution Brief:

Am 24. und 31. 12. wird folgende Erleichterung gewährt:

Es sind nur bescheinigte Sendungen, Pakete, Geldanweisungen und E+ 1 Sendungen ( Briefe, Postkarten , Tages- und Wochenzeitung) zuzustellen.
Maschinenfähig Kleinbrief mit blauem Label, die vom VZ auf Zustellbezirk (oder Gangfolge) sortiert wurden
Maschinenfähig Flats mit blauem Label, die vom VZ auf Zustellbezirk sortiert wurden
Behälter mit Eco Label
Wobei bei diesen 3 Typen nur am halben Rayon (Einhaltung von P/E) zuzustellen sind.

Alle übrigen Sendungen nur , wenn dies zur Einhaltung der lt. AGB oder IMIS zugesagten Laufzeiten/ Zustelltermine unbedingt erforderlich ist. Dies gilt im Besonderen für Rückstände aus den Vortag(en).

Analog den Vorjahren sind Nachmittagsdienste am 24. und 31. 12. an die frühere Rückkehrzeit der Zusteller bzw. an vorverlegte operative Abläufe anzupassen. Bei Reduzierung von Dienstzeit ist A 350 „Sonstige bezahlte Abwesenheit“ einzutragen.
Achtung: Die Normalarbeitszeit von KV Neu MitarbeiterInnen Teil 2 endet an diesen beiden Tagen um 12.00 Uhr. Für Dienstzeiten nach 12.00 Uhr fallen Überstunden an.

Distribution Paket:

Für alle MitarbeiterInnen in der Zustellung, die sich von 27. Dezember 2019 bis 3. Jänner 2020 nicht im Urlaub befinden, gilt für den Fall von Mindermengen die Soll-Leistung als erbracht, wenn die Zustellbasen täglich rückstandsfrei sind.

Logistikzentren Brief:

Für den 24. und 31.12. gilt die Regelung der Vorjahre. Dienstende in den Logistikzentren ist spätestens 13:00 Uhr. Die Zeit zwischen Dienstplanende/Schichtplanende und dem tatsächlichem Dienstende (spätestens 13:00) an diesen beiden Tagen muss lediglich zu 50% eingearbeitet werden. Die Einarbeitung hat nach regionalen Gegebenheiten zu erfolgen.

Alle Nachtdienste vom 24. auf 25.12. entfallen ohne Minusstunden (dadurch keine Verrechnung von Schichtzulage, Nachtdienstgeld bzw. Feiertagsüberstunden).

Bei Sendungszugängen aus dem Ausland müssen in einzelnen LZen regionale Ausnahmen getroffen werden.
Dienste am 25.12. 2019 inkl. des Nachtdienstes vom 25. auf 26.12.2019 entfallen (Schichtentfall). Die Wiederaufnahme des Dienstbetriebes erfolgt am Mittwoch, 26.12. 2019 um 18:00 Uhr entsprechend den regional erstellten Schichtplänen.

Logistikzentren Paket:

In den Paketverteilzentren wird der Dienstbetrieb am 24. und 31. Dezember 2019 für alle MitarbeiterInnen um spätestens 13:00 Uhr beendet, eine allfällige Restdienstzeit laut
Dienstplan gilt als erbracht. Dienstabschnitte die ab 13:00 Uhr beginnen, sind, falls regional erforderlich, in einem der davorliegenden Arbeitstagen/Schichten zu 50% einzuarbeiten.

Transportlogistik:

Die Abstimmung in der Transportlogistik findet auf regionaler Basis und in Abhängigkeit der Filialöffnungszeiten statt. Die Dienstpläne werden analog der rechtlichen Rahmenbedingungen zeitgerecht erstellt und den Mitarbeitern zur Kenntnis gebracht. Dienstende 24.12. und 31.12. in der Transportlogistik ist spätestens 13:00 Uhr.

Postler helfen Postlern

Seit mehr als 20 Jahren, so auch heuer sammelt die FCG für die Aktion „Postler helfen Postlern“.
Seit mehr als 20 Jahren versuchen wir mit dieser Aktion, das Schicksal schwer getroffener Kolleginnen und Kollegen zu mildern.
Seit mehr als 20 Jahren unterstützt die FCG nicht nur KollegInnen, sondern Menschen welche auch Freunde sind, die Hilfe suchen, in einer Zeit, in der man auch an seine Mitmenschen denken sollte.

Den Fall, den wir heuer vorstellen möchten, betrifft einen 48 jährigen Kollegen aus Niederösterreich. Er erlitt in diesem Jahr einen schweren Schlaganfall, ist Vater von 2 Kindern und durch seinen schweren Schicksalsschlag zum Pflegefall geworden. Nun ist er auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen. Doch diese Hilfe ist nicht kostenlos und er weiß im Moment nicht wie es in Zukunft weitergehen soll.
Er ist einer jener Fälle, welchen wir heuer unterstützen möchten.
Wenn auch DU helfen möchtest und sei es eine noch so kleine Spende, gibt es einen Menschen dem du damit Freude schenken kannst.

Spendenkonto:
FCG Zentralausschuss
AT86 6000 0000 9205 4222
Kennwort: Postler helfen Postlern

Die FCG wird traditionell die gesamte eingegangene Spendensumme verdoppeln, um das Glück, das in die bedürftigen Herzen gebracht wird noch etwas zu vergrößern. Von der Übergabe an die Betroffenen werden wir berichten.

Zu Weihnachten Freude und Hoffnung schenken bleibt die Devise, auch dann wenn wir

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Ehrenzeichen des Landes Salzburg für Kurt Friedl

Wir gratulieren unserem ehemaligen Landesvorsitzenden Kurt Friedl recht herzlich, zur Verleihung des Ehrenzeichens vom Land Salzburg. Kurt Friedl hat in seiner aktiven Zeit großartiges geleistet und war auch einer der Einbringer des Volksbegehrens „Stopp dem Postraub“, dass die Absicherung der Filialen und der Arbeitsplätze im Fokus hatte.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Sonderpostamt: Stille Nacht, heilige Nacht

Am Sonntag, 08.12.2019 um 10:00 fand die feierliche Eröffnung des Sonderpostamtes „Stille Nacht, heilige Nacht“ in Oberndorf statt.
Zu der feierlichen Eröffnung war auch Franz- Xaver Hinterlechner, der FCG Landesvorsitzende von Salzburg gemeinsam mit Funktionärin Mag. Monika Brunauer anwesend.

Wir wünschen dem Team des Sonderpostamtes, eine möglichst stressfreie und besinnliche Zeit in Oberndorf.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Wie ausgewechselt

So lautet die derzeitige Devise für die Außenfassaden der Postfilialen. Wie hier auch bei der Postfiliale 9020 Klagenfurt auffällig erkennbar, werden die „BAWAG PSK – Schilder“ entfernt und durch das neue Emblem der Post mit A1 ersetzt.

Im Zuge seiner Dienststellenbesuchstour durch das schöne Kärntner Land hat Raimund Taschner vom Zentralausschuss auch die Zustellbasis 9030 Klagenfurt besucht und wurde dabei vom Kärntner FCG – Führungsduo Adam Krampf & Iris Trippold begleitet.

Die Kolleginnen und Kollegen haben sich vom netten Besuch zum Nikolaustag höchst erfreut gezeigt und haben das intensive Interesse mit zahlreichen Fragen und Anregungen mehr als untermauert.

Zuschuss zu Weihnachtsfeiern/ € 9,50

Der Vorstand hat für betrieblich veranlasste Weihnachtsfeiern im Jahr 2019 einen Zuschuss in der Höhe von € 9,50 für jede(n) Mitarbeiter(in) genehmigt.
Unabhängig von der Dauer der Dienstzugehörigkeit, kann dieser Zuschuss für jene MitarbeiterInnen des Aktivstandes in Anspruch genommen werden, die an der Weihnachtsfeier teilgenommen haben.

Der jeweilige Dienststellenleiter/Kostenstellenverantwortliche hat zu entscheiden, in welcher Form die Weihnachtsveranstaltung abgehalten wird.

Formblatt Abrechnung Weihnachtsfeier Zuschüsse 2019

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Keine Maus passt mehr rein

Dieser Gedanke schießt derzeit nahezu allen Kolleginnen und Kollegen im Zustelldienst in den Kopf bei der Bewältigung der riesigen Paketmengen an Tagen wie diesen – so gesehen und geschehen auch im steirischen Schilcherland in der Zustellbasis 8551 Wies.

Das steirische FCG – Duo mit Raimund Taschner vom Zentralausschuss und Christian Höllerbauer vom Personalausschuss haben der Kollegenschaft in Wies einen frühmorgendlichen Besuch abgestattet um neben der intensiven Informationsweitergabe auch eine Bestandsaufnahme über die jetzigen Herausforderungen im alltäglichen Dienstbetrieb zu realisieren.

 

Lehrabschluss mit Auszeichnung

Andreas Soretz, Alois Vegh und Andreas Schieder von der Personalvertretung waren heute in der Postfiliale 7350 Oberpullendorf, um unserer jungen Kollegin Katharina Karner zu gratulieren. Sie hat die Lehrabschlussprüfung mit ausgezeichneten Erfolg bestanden. Natürlich haben die FCGler auch eine Kleinigkeit als Geschenk für Katharina mitgebracht.

Wir wollen auch in Zukunft

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.