Gehaltsverhandlungen starten am 6. Mai

Anlässlich der am 6. Mai beginnenden KV- Verhandlungen haben wir dem Postvorstand heute einen umfassenden Forderungskatalog vorgelegt. Dieser umfasst allgemeine gehaltsrechtliche Forderungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie einige rahmenrechtliche Forderungen für unsere KV- Neu KollegInnen. Ergänzt wird das Forderungspaket durch eine Reihe von Zusatzforderungen.

Gehaltsrechtliche Forderungen:
Eine deutliche Erhöhung über der Inflationsrate aller KV- und IST- Gehälter und Löhne, der Lehrlingsentschädigung, der dynamisierten Nebengebühren und Zulagen für alle Bediensteten der Österreichischen Post AG und aller Tochterunternehmen.

Für die Berechnung der Inflation wird als Basis der Durchschnitt der publizierten letzten 12 Monate (April 2019 bis März 2020) herangezogen. Weiters ist die gute wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens Post AG im Jahr 2019 zu berücksichtigen.
Der Gehaltsabschluss soll für 12 Monate und so rechtzeitig erfolgen, dass eine Auszahlung der erhöhten Gehälter mit 1. Juli 2020 gesichert ist.

Rahmenrechtliche Forderungen für KV-Neu MitarbeiterInnen:

-Verbesserungen im Rahmenrecht (Aufnahme des Kinderförderprogramms in den KV, Paketstückgeld, Schichtdienstzulage, Videocodierzulage, Nachtdienstgeld, Zulage für erschwerten Dienst in den VZ Brief und Paket)
-Erhöhter Urlaubsanspruch für begünstigt Behinderte KV-Neu-MA
-Wahlmöglichkeit über die Art der Überstundenabgeltung (Geld oder Freizeit)

Weitere Forderungen:

-Anerkennung der bezahlten Pause als Dienstzeit
-Erhöhung des Nachtdienstgeldes für alle Mitarbeitergruppen
-Erhöhung des Lenkertaggeldes
-Mehrleistungszuschlag für DO-Angestellte
-Vertragsanpassungen für MitarbeiterInnen in der Vorsortierung
-Ernennungen von allen Beamten mit den Voraussetzungen lt. BDG 1979
-Einrichtung von Arbeitsgruppen zu den Themen: „Zukünftige Arbeitszeiten im Zeichen der Digitalisierung“ und „Altersgerechte Arbeitsplätze“

Das Verhandlungsteam:

Helmut KÖSTINGER       Martin PALENSKY       Manfred WIEDNER

Richard KÖHLER                   Andreas SCHIEDER             Romanus FENNES

Virtueller „Tag der Arbeit“ wegen CoV

Im Zeichen der Coronavirus- Pandemie und des dadurch ausgelösten Rekordstands an Arbeitslosen wird heute der 1. Mai begannen. Die Ausgangsbeschränkungen sind ab diesem Tag gelockert, aber auf große Aufmärsche und Veranstaltungen wird verzichtet. Alle Parteien haben im großen und ganzen die Kundgebungen ins Internet verlegt.

Gleich am 4. Mai im jetzt angesetzten Sonderbundesrat, wo es auch um die Freistellung der Risikogruppen in der Post und anderer Berufsgruppen (CoVid19) geht, werden wir sehen ob alle Parteien es gut mit uns meinen. Manche glauben, dass FPÖ und SPÖ ihre Mehrheit im Bundesrat nutzen und gegen die vom Nationalrat beschlossenen CoV Gesetze stimmen,  was zu einer Verzögerung des Inkrafttreten dieser Gesetze führen wird. Wir werden jedenfalls berichten, da es große Auswirkungen auf Postler mit Vorerkrankungen und deren Freistellung haben kann.

Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen einen schönen Feiertag!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

 

Bundesrat nicht vorverlegt- Freistellung für Risikogruppen wackelt

Der Nationalrat am Dienstag den 28.April einige CoV- Gesetze beschlossen. Darunter fallen die vorübergehende Anhebung der Notstandshilfe, sowie Regelungen für Risikogruppen für eine Covid- 19 Erkrankung.

Leider hat sich die SPÖ gegen eine Sondersitzung des Bundesrates am 30.4. ausgesprochen. Damit ist ein Inkrafttreten dieser Gesetze am 4. Mai nicht möglich und die dringend notwendige Regelung für Dienstfreistellung von gefährdeten KollegInnen bzgl. Covid-19 verzögert. 

Der nächste Reguläre Bundesrat ist für 7. Mai vorgesehen. Dort könnten SPÖ und FPÖ mit einer Mehrheit ein Veto gegen die Gesetze einbringen. Das könnte später vom Nationalrat zwar per Beharrungsbeschluss wieder überstimmt werden, das Inkrafttreten der Gesetze würde sich dann allerdings verzögern.

Wir werden über den weiteren Verlauf informieren!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

 

 

Familienbonus Plus- Antrag

Der von der Regierung Kurz I eingeführte „Familienbonus Plus“ bringt bis zu 1500,– Euro pro Kind und Jahr, auch für unsere Kolleginnen und Kollegen bei der Post.

Da es immer wieder zu Anfragen bzgl. Antragstellung kommt erfolgt diese Klarstellung.

Damit die Post AG  den Familienbonus Plus berücksichtigen kann werden folgende Unterlagen benötigt:

1. Formular E30 (siehe Anhang)
2. Mitteilung über den Familienbeihilfeanspruch (entweder über Finanzonline ausdrucken oder beim Finanzamt anfordern)
3. Geburtsurkunde der Kinder
4. Meldezettel der Kinder

Diese Daten werden bis zum 16. Lebensjahr des Kindes einmalig hinterlegt.

Sobald das Kind das 16. Lebensjahr vollendet hat, jährlich folgende Unterlagen:
– Formular E30
– Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe

Grundlage: Verbindungsdienst vom 17.12.2018 (VB_08_2018)

Für Unterhaltsverpflichtete zusätzlich:
– Nachweis über die Höhe der Unterhaltsverpflichtung (z.B. Scheidungsurteil etc.) – einmalig
– Nachweis über die tatsächliche Leistung der Unterhaltsverpflichtung (z.B. durch aktuelle Kontoauszüge der letzten 3 Monate) – jährlich

Formular E30 – Familienbonus

 

Endlich!!! Die post.sozial Ferienhäuser/zimmer dürfen laut Ministerium am 29. Mai 2020 wieder öffnen!


Und das Beste daran, ab diesem Zeitpunkt ist es auch möglich mit den Verwandten gemeinsam in unseren Post Ferienhäusern den Urlaub zu verbringen. Bis maximal 8 Verwandte (Eltern, Großelter, Urgroßeltern, Geschwister, Schwager, Schwägerin sowie deren Kinder) darf jeder Anspruchsberechtigte mitnehmen. Also insgesamt kann jeder Anspruchsberechtigte für 9 Personen buchen. Er oder sie muss allerdings bestätigen, dass es sich bei diesen Personen tatsächlich um seine Verwandten (Begünstigten) handelt und er persönlich muss ebenfalls Teil der Gruppe sein.

Werden Begünstigte eingebucht entfällt allerdings die Regelung der einkommensabhängigen Zimmerrabatte.
Reservierungen können ab sofort mit dem Reservierungsbogen, der in jedem Sommerkatalog fair.reisen enthalten ist gebucht werden. Wann die Buchung online wieder möglich ist, werden wir zeitgerecht mitteilen. Auch die „Angehörigen-Bestätigung“ wird online hinterlegt sein.

Einige zusätzliche Informationen zu unserem Verein post.sozial:

• Jeder Arbeitnehmer der Österreichischen Post AG und der teilnehmenden Tochterunternehmen sind grundsätzlich nach 6 Monaten im Unternehmen anspruchsberechtigt.
• Die Essensbons, 5 X jährlich € 22,– bzw. € 44,– pro Mitarbeiter, wird es natürlich auch weiterhin steuerfrei geben!
• Leider sind fast 13.000,– Stück der Essensbons im Jahr 2019 wieder nicht eingelöst worden. Immerhin ein Wert von mehr als € 142.000,–
• Insgesamt wurden 2924 Anträge um finanzielle Unterstützung im Jahr 2019 bearbeitet und 2532 auch bewilligt. Wir konnten immerhin der Kollegenschaft eine Summe von € 635.011,– an Unterstützung ausbezahlen. Bitte nicht vergessen, mit Ausnahme des Geburtengeldes von € 350,– pro Kind, wo der Antrag auch noch 3 Jahre nach der Geburt gestellt werden kann, darf jede andere eingereichte Rechnung nur ein Jahr alt sein. Grundsätzlich kann jeder Anspruchsberechtigte bis zu € 1.500,– pro Jahr bekommen, in Ausnahmefällen noch mehr.

Der Antrag der FCG, dass der Kreis der grundsätzlich anspruchsberechtigten Kolleginnen und Kollegen für finanzielle Unterstützungen ausgeweitet werden soll, wird bei nächster Gelegenheit behandelt. Es sollen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die operativ tätig sind, sich wiederfinden.

Sollte es dazu Fragen geben, wende dich bitte an deinen FCG-Personalvertreter vor Ort oder wende dich an die Gratishelpline der FCG unter 0800210099

Die Personalvertreterinnen und Personalvertreter der FCG wünschen vor allem Gesundheit, aber auch einen schönen und erholsamen Urlaub, vielleicht ja in diesem Jahr in einem unserer Urlaubsheime.

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.

FCG-Weil es dazu keine Alternative gibt!

Bessere Anrechung der Großbriefe

Die Personalvertretung hat heute den Vorschlag des Managements zur besseren Anrechnung der Großbriefe angenommen.

Da sich die Anzahl der großformatigen Briefe ( als Großbrief gelten Sendungen größer als B4 und dicker als 3cm. Darüber hinaus auch Plastiksäckchen, die zwar größer als dieses Format sind, allerdings in die Hbfa eingelegt werden können ) in den letzten Jahren erhöht hat, haben wir immer wieder auf diesen Umstand hingewiesen und wollten eine bessere Berücksichtigung erreichen.

Um flächendeckende über Wochen dauernde Zählungen nicht notwendig zu machen, wird ab der nächsten Systemisierung der Pauschal- Wert der Anrechnung der Großbriefe von 0,3% der Sendungsmenge auf 0,5% der Sendungsmenge erhöht bzw. verbessert. (Waren bis jetzt bei 1000 Sendungen am Tag 15 Großstücke in der Woche anerkannt werden es nun 25 Großstücke in der Woche sein.)

Die MitarbeiterInnen können jedoch auch vor der SYS eine Zählung verlangen, wenn dieser Wert für einzelne Rayone nicht ausreicht. Bei einer Zählung wird dann dieser gezählte Wert anerkannt.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Pause nach 6 Stunden?

Antwort des Personalchefs: 

Von: NIGL Franz <Franz.Nigl@post.at>
Gesendet: Sonntag, 26. April 2020 10:50
An: WIEDNER Manfred <Manfred.Wiedner@post.at>
Cc: MODLIBA Robert <Robert.Modliba@post.at>; KLINK Brigitta <Brigitta.Klink@post.at>
Betreff: Pausenbuchung

Sehr geehrter Herr Wiedner, lieber Manfred!

Zu deinem an Herrn Modliba gerichteten Email darf ich dir mitteilen, dass sowohl die europäischen als auch an die innerstattlichen gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit entsprechende Aufzeichnungen verlangen und die vorgeschriebenen Dienstunterbrechungen/Pausen einzuhalten sind. So hat erst vor einigen Monaten der europäische Gerichtshof in der Rechtssache EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 C-55/18 noch einmal eindeutig festgestellt, dass detaillierte Zeitaufzeichnungen – auch für Außendienstmitarbeiter – zu führen sind.

Soweit überblickbar, wurden diese Rechtsgrundlagen bisher nicht außer Kraft gesetzt, so dass sie weiter gelten und einzuhalten sind.

Dein Vorschlag ist somit leider nicht umsetzbar.

Mit besten Grüßen
Franz Nigl

 

Von: WIEDNER Manfred
Gesendet: Donnerstag, 9. April 2020 15:19
An: MODLIBA Robert <Robert.Modliba@post.at>
Betreff: Automatisches abziehen der Pause

Sg. Herr Modliba!

Schon in den letzten Wochen sind immer wieder KollegInnen an mich herangetreten ob man nicht in der Ausnahmesituation darauf verzichten könnte nach sechs Stunden Dienst automatisch die Pause abzuziehen, zumal es eigentlich nirgends eine Möglichkeit gibt diese Pause auch zu machen. Und eine halbe Stunde im Auto sitzen macht auch niemand. Und was machen die, die eine Fußtour haben oder eine Mopedtour?

Und jeder der seine Pause machen möchte (kann) hat ohnehin die Möglichkeit die Pause zu buchen.

Nun hat sich diese Problematik mit dem gestaffelten Dienstbeginn nochmals verschärft. Jene KollegInnen die erst später beginnen haben überhaupt kein Interesse irgendwo 30 Minuten zu sitzen. Ihnen wird also in Wahrheit von ihrer Dienstzeit einfach 30 Minuten abgezogen und dies in einer Zeit wo alle am Anschlag sind, wie ich mich heute selbst in einer Zustellbasis überzeugen konnte.

Es wäre also ein Zeichen der Fairness gegenüber unserer Kollegenschaft auf den automatischen Abzug der Pause bis zur Normalisierung der Situation zu verzichten.

In Erwartung einer positiven Antwort verbleibe ich mit den besten Wünschen für ein schönes Osterfest,

Manfred Wiedner
Vorsitzenderstellv. ZA

Paketflut: FCG fordert Stückgeld für alle

Der Trend zu immer mehr Onlinebestellungen hat sich durch die Krise nochmals verstärkt.

Vor allem Privatkunden bestellen immer mehr und was noch dazu kommt ist, dass auch diese Pakete immer schwerer werden.

Es ist daher aus unserer Sicht unerlässlich deutlich mehr Personal einzustellen und darauf zu achten, dass die neuen Kolleginnen und Kollegen auch bleiben.

Als FCG vertreten wir den Standpunkt, dass auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des neuen Kollektivvertrages ein Stückgeld für zugestellte Pakete eingeführt werden soll.

Dies wird mit Sicherheit eine der Forderungen bei den Gehaltsverhandlungen sein.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Regelung ab 4. Mai/ Covid 19 „Risikogruppen“

Risikogruppen Covid 19: Jetzt auch für die Post…

In den vergangenen Wochen hat eine Expertengruppe die besonderen Risikogruppen definiert und einen Maßnahmenkatalog erarbeitet. Am Mittwoch wurde im Zuge einer Pressekonferenz weitere Details zum besonderen Schutz dieser Gruppe vorgestellt.
Es ist ein Beschluss im Nationalrat notwendig, damit die Regelung mit 4. Mai 2020 in Kraft treten kann.
Eckpunkte der Regelung die ab 4 Mai auch für unserer Kolleginnen und Kollegen gelten wird:
• Die auf Basis der Kriterien der Expertengruppe erstellte Liste von Betroffenen umfasst österreichweit rund 90.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
• Der Dachverband der Sozialversicherungsträger muss die Beschäftigten bei individueller Zugehörigkeit zur Risikogruppe informieren
• Daraufhin beurteilen Ärzte die individuelle Situation der Betroffenen und stellen gegebenenfalls ein Risikoattest aus. Das Risikoattest kann auch ohne vorliegendem Informationsschreiben des Dachverbands ausgestellt werden.
• Wenn Arbeitnehmer ein Risikoattest vorlegen, können Vorgesetzte in den Betrieben gemeinsam im Einvernehmen mit betroffenen Beschäftigten geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen.
• Dafür gilt folgender Stufenplan:
-Es ist zu prüfen, ob es möglich ist, besondere Vorkehrungen am Arbeitsplatz im Betrieb umzusetzen.
-Dort, wo das nicht möglich ist, ist die Arbeit von zuhause zu erledigen.
-Wenn auch das nicht realisierbar ist, greift die völlige Freistellung von der Arbeitsleistung.
Im Falle der Notwendigkeit der vollständigen Freistellung werden dem Arbeitgeber die Lohnkosten zur Gänze (inkl. der Lohnnebenkosten) von der Sozialversicherung ersetzt werden
Die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die einer Risikogruppe angehören, kann bis 31.5.2020 andauern, eine Verlängerung ist möglich.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Gehaltsverhandlung bei der Post

Am 6. Mai 2020 beginnen die Gehaltsverhandlungen bei der Post!

Aufgrund der derzeitigen Situation (Covid19) wird das Verhandlungsteam der GPF verkleinert. Von der FCG wurde Manfred Wiedner und Andreas Schieder ins  Verhandlungsteam entsandt.

Durch die Coronakrise dürften die Verhandlungen diesmal besonders interessant werden. Diese müssen derzeit über Videokonferenzen abgehalten werden, was die Sache nicht einfacher machen wird.

Wir, als das FCG Verhandlungsteam werden jedenfalls versuchen neben der prozentuellen Erhöhung, die einmalige Chance zu nützen eine beträchtliche Einmalzahlung netto als Coronaprämie für alle Kolleginnen und Kollegen der Post zu bekommen.
Die Reaktionen der Kollegenschaft auf die vom Management gebotenen ca. € 4,– täglich als Prämie (gesamt maximal € 200,–), wenn man von Mitte März bis Ende Mai 2020 an der Front arbeitet, möchten wir auf einer öffentlichen Plattform lieber nicht wieder geben.

Wir werden über die weitere Entwicklung berichten

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.
FCG – weil es dazu keine Alternative gibt!