Erhebung der Vordienstzeiten für Beamte- Was gilt als fristgerecht eingebracht?

INFO des Personalamtes: 

Wir möchten Sie darüber informieren, dass in der letzten Woche das als Muster angeschlossene Schreiben – datiert mit 22. Juni 2020 – an die beamteten Mitarbeiter_innen betreffend „Dienstrechtsnovelle 2019“ über einen externen Druckdienstleister abgefertigt wurde.

Die für die Rückübermittlung von Unterlagen im Schreiben angegebene 6-wöchige Frist endet mit 22. September 2020; d.h. alle bis zum 22. September 2020 einlangenden Unterlagen/Rückmeldungen etc. gelten als fristgerecht eingelangt.

Abschließend möchten wir klarstellen, dass auch Unterlagen/relevante Informationen im Rahmen des vor Bescheiderlassung vorgesehenen Parteiengehörs vom Beamten in das jeweilige Dienstrechtsverfahren eingebracht werden kann.

Wir ersuchen, bei Anfragen von Mitarbeiter_innen um entsprechende Beauskunftung im Sinne der heute bekanntgegebenen Festlegung.

Mit besten Grüßen
Franz Nigl

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Aufgrund vieler Anfragen bzgl. Erhebungsbogen für die Vordienstzeiten, welcher vom Personalamt an die Beamten übermittelt wurde folgende Empfehlung.

Vom Gesetzgeber wurde im Jahr 2019 eine Regelung der Vordienstzeiten für Beamte beschlossen, da wesentliche Teile der Vorregelungen wieder beim EuGH gekippt wurden.

Aus diesem Grund haben auch die Postbeamten in den letzten Tagen ein Schreiben erhalten, indem sie die berufliche Tätigkeiten vor dem 18. Lebensjahr, sowie andere für die Vordienstzeiten maßgebliche Umstände bekannt geben sollen.

Durch diese Angaben und Nachweise wird in weiterer Folge festgestellt werden, ob sich das Besoldungsdienstalter verändert bzw. verbessert.

Aufgrund der derzeitigen Rechtslage halten wir es für sinnvoll diese Angaben zu machen, damit überhaupt die Möglichkeit für eine Verbesserung besteht.

Speziell Beamte, welche als Postpraktikanten gearbeitet haben, sollten auf jeden Fall dieses Schreiben zurückschicken.

Aus unserer Sicht sind jedoch einige Passagen des Gesetzes aus europarechtlicher Sicht in Frage zu stellen, sodass wahrscheinlich auch dieses Gesetzt nicht die letzte Fassung dieser Story gewesen sein wird.

Umso wichtiger ist es die Unterlagen zu übermitteln, um eventuelle Ansprüche zu sichern.

Genauere Infos: RS_BMoeDS-921.000_0058-III_A_2019

 

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

 

 

 

Ein neuer Plan

Raimund Taschner vom Zentralausschuss hat der Zustellbasis 8484 Unterpurkla einen frühmorgendlichen Besuch abgestattet und hat dabei einige Problemstellungen und persönliche Herausforderungen für die Mitarbeiter_innen effizient abgearbeitet.

Der neue Jahreskalender 2021, der als beliebter Urlaubsplan auf den Dienststellen genutzt wird, ist der Kollegenschaft ebenso überreicht worden.

Die FCG Personalvertreter_innen werden in den nächsten Wochen die neuen Jahreskalender 2021 in allen Dienststellen  zur Verteilung bringen, damit der wohlverdiente Urlaub im nächsten Jahr zeitnah geplant werden kann.

Ergänzung zum gestaffelten Dienstbeginn in den Zustellbasen

INFO DES UNTERNEHMENS:

Aufgrund der veröffentlichten COVID-19-Fallzahlen ist der gestaffelte Dienstbeginn in den Zustellbasen, die in den folgenden Bezirken liegen, fortzuführen bzw. mit spätestens kommenden Montag den 10. August 2020 einzuführen (dick hinterlegt):
• Baden
• Braunau am Inn
Bruck an der Leitha
• Eisenstadt Umgebung
• Feldkirchen
Gänserndorf
• Gmunden
• Imst
• Klagenfurt (Stadt)
Korneuburg
• Krems (Land)
• Landeck
• Linz (Stadt)
• Linz (Land)
• Melk
• Mödling
• Murtal
• Neusiedl am See
Oberpullendorf
• Perg
• Rohrbach
• Salzburg (Stadt)
• Salzburg (Umgebung)
• Sankt Johann im Pongau
• Steyr (Stadt)
• Steyr (Land)
• St. Pölten (Stadt)
• St. Pölten (Land)
• Tulln
• Vöcklabruck
Waidhofen an der thaya
• Wolfsberg

Wien:
• 3. Bezirk Landstraße
• 4. Bezirk Wieden
• 7. Bezirk Neubau
• 10. Bezirk Favoriten
• 11. Bezirk Simmering
• 12. Bezirk Meidling
• 14. Bezirk Penzing
• 15. Bezirk Rudolfsheim-Fünfhaus
• 16. Bezirk Ottakring
• 19. Bezirk Döbling
• 20. Bezirk Brigittenau
• 21. Bezirk Floridsdorf

 

Erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der FCG Post/Telekom und dem ÖAAB!

Einmal mehr war unser Bundesvorsitzender Manfred Wiedner und der FCG Vertreter der Telekom, Mag. Rainer Siegl beim Generalsekretär des ÖAAB, Christoph Zarits, um für Verbesserungen für die Arbeitnehmer zu kämpfen.

Diesmal ging es speziell um das Thema, Novellierung des Postbetriebsverfassungsgesetzes, welches derzeit in Begutachtung ist.

Darüber hinaus wurde auch über die erreichten Erfolge gesprochen:

  • Rückwirkende Senkung der Einkommenssteuerstufe von 25% auf 20%
  • Kinderbonus in der Höhe von 360 Euro pro Kind bei Bezug der Familienbeihilfe.
  • Familienbonus plus in der Höhe von 125,– Euro monatlich pro Kind
  • Familienhärtenausgleich: Finanzielle Unterstützung für Familien in der Höhe von bis zu 3.600,– Euro!
  • Arbeitslosenunterstützung: einmalige Ausbezahlung im September von 450,– Euro!

Schon im September werden wir uns wieder mit den Verantwortlichen des ÖAAB treffen, um als FCG Post/Telekom weitere Punkte unserer christlich-sozialen Politik, rasch im Sinne der Kollegenschaft umsetzten zu können.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Bad Schallerbach und Sölden mit post.sozial entdecken

Ab 1. Aug 2020 erhöhte Schichtdienstzulage in den Verteilzentren

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
gem. der Betriebsvereinbarung Schichtdienst wird die Schichtdienstzulage alle 3 Jahre entsprechend den Gehaltserhöhungen angepasst.

Aufgrund dieser Regelung wurde mit Wirksamkeit 1. August 2020 die Aufwandspauschale/Schichtdienstzulage um 6,76% erhöht (€12,72 pro Tag, €6,36 bis 4 Stunden Anw.).

Die nächste Erhöhung ist wieder mit 1. Aug. 2023 vorgesehen.

Abgesehen davon, dass in den Verteilzentren der Schichtdienst immer mehr reduziert wird, haben bis zum heutigen Tag die neuen MitarbeiterInnen, welche dem KV Neu unterliegen, noch immer keine Schichtdienstzulage.

Da besteht noch massiv Handlungsbedarf!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN

Urlaub mit Familie und post.sozial

Verbesserung von Odin in der Zustellung

Das Projekt Odin welches geschaffen wurde um die Personalfluktuation bei Neuaufnahmen von Mitarbeiter*innen im Zustelldienst zu minimieren, wurde nach mehreren Gesprächen mit den Verantwortlichen nun einer Verbesserung unterzogen.

* wenn der/die Mitarbeiter*in einverstanden und geeignet ist und eine Freigabe durch die Regionalleitung erfolgt, kann nach 2 Monaten ein weiterer Rayon eingesteuert werden.
** sollte eine höhere Anzahl notwendig sein, etwa durch eine sehr geringe KV neu Quote und ein hohes Durchschnittsalter des Teams, kann bei Eignung und Freigabe des Regionalleiters davon abgegangen werden.

Die Verbesserung, welche beginnend mit 1. September wirksam wird, soll dazuführen, dass eine ausreichende Einschulung von neuen Mitarbeiter*innen gewährleistet ist und auf bereits seit Jahren beschäftigte Mitarbeiter*innen Rücksicht genommen wird, damit diese nicht zum „Dauerspringer“ werden.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Ein FCG Sommernachtstraum!

Am Samstag den 1. August 2020 fand auf Einladung des jüngsten dienstfreigestellten Personalvertreters Österreichs, Franz-Xaver Hinterlechner, des FCG Post Landesvorsitzenden Salzburgs, im wunderbar gelegenen Anwesen des Ehrenmitglieds der FCG Post Salzburg, Hias Krichhammer, bei herrlichem Wetter ein Treffen der Funktionäre der FCG Post Salzburg statt.

Natürlich war vom Gastgeber für das leibliche Wohl bestens gesorgt.

Es wurde viel Diskutiert mit den verdienten Funktionären, ob es das Stilllegen der Umleitung Wals durch die FCG Funktionäre vor Jahren war, oder auch die vielen gemeinsamen Betriebsausflüge, Veranstaltungen und Feste.

Besonders gefreut hat den Bundesvorsitzenden Manfred Wiedner, dass er wieder einige neue junge engagierte Funktionäre im Team der FCG-Post Salzburg begrüßen konnte.

Seiner Ansprache umfassten folgende Themen:

  • Corona und die Schutzmaßnahmen sowie Prämien für die Kollegenschaft
  • Gestaffelter Dienstbeginn/kontaktlose Zustellung
  • Anrechnung der Vordienstzeiten
  • Bank99
  • Systemisierungen
  • Schließung der Postämter
  • Sorgen und Wünsche der KV-Neu
  • Post.sozial
  • Umsetzung der von der FCG geforderten Verbesserungen durch den ÖAAB (Familienbonus, erhöhte Familienbeihilfe etc.)

Der Termin für das nächste Treffen im Flachgau konnte direkt vor Ort vereinbart werden.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Bitte mehr Feingefühl

Grundsätzlich steht den Kolleginnen und Kollegen ab 30 Grad Celsius Mineralwasser zur Verfügung und das ist gut so.

Dennoch gibt es Vorgesetzte die wollen bei 29 Grad Celsius, drückender Schwüle und trotz Auszahlung kein Mineralwasser ausgeben bzw. besorgen. 

Die FCG wird sich daher dafür einsetzen, dass Mineralwasser bereits bei mehr als 25 Grad Celsius in Anspruch genommen werden kann.

Auch beim Thema Urlaubsvereinbarung und Zeitausgleich/Plusstunden/Minusstunden laden wir die Verantwortungsträger dazu ein, mehr Feingefühl walten zu lassen. Und wie der Name schon so schön sagt, es ist immer noch VEREINBARUNGSSACHE und kein Diktat.

 GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.