Werte Kolleg:innen!
Um rasch und unbürokratisch unseren Mitgliedern bei der aktuellen Unwettersituation Unterstützung bieten zu können, teilen wir euch folgendes mit:
Aufgrund der aktuellen Unwetterschäden wird bei den diesbezüglichen Anträgen auf Unterstützung aus dem „Katastrophen-Fonds für ÖGB-Mitglieder“
ausnahmsweise vorerst bis September 2024 auf die Vorlage von Kostenvoranschlägen, Rechnungen, etc. verzichtet.
Lediglich die Bestätigung der Gemeinde, dass der Schaden am Hauptwohnsitz entstanden ist, bleibt verpflichtend.
Die 6-Monate-Einreichfrist nach Eintritt des Schadens bleibt, so wie in den Richtlinien, aufrecht.
Ablauf:
Die geschädigten Mitglieder übermitteln wie bisher den Antrag auf Leistung aus dem „KAT-Fonds“ für ÖGB-Mitglieder an die betreuende Gewerkschaft,
Landesorganisation oder an das Regional- bzw. Bezirkssekretariat (siehe Beilage Antrag und Richtlinien).
In weiterer Folge sollen die von der Gewerkschaft, Landesorganisation oder Regional- bzw. Bezirkssekretariate geprüften und vollständigen Anträge, ohne dass es einer
weiteren Bearbeitung bedarf ( Überprüfung der Mitgliedschaft, Anschrift, Bestätigung Gemeinde, IBAN, etc.), per Mail an finanz@oegb.at bzw.an das Büro
des Bundesgeschäftsführer Thomas Hochmayr, z.Hd. Kollegin Martina Fitzka, übermittelt werden.
Formular ÖGB Katastrophen-Fonds + RL