FCG Kärnten: Kleines Abschiedsgeschenk

Die Kolleginnen und Kollegen der Zustellbasis in Winklern sind bekannt dafür, sehr gut zusammenzuarbeiten.

In Kürze wird Gerti Ponholzer Zustellerin in Winklern, in die Ruhephase der Altersteilzeit eintreten. Aus diesem Grund haben sich ihre Kolleg:innen etwas besonderes einfallen lassen.

Sie haben eine Torte in Form eines Retourpaketes gestaltet und Gerti damit eine große Freude gemacht. 

Zu der kleinen Abschiedsfeier ist auch Adam Krampf vom Personalausschuss Kärnten gekommen, um die besten Wünsche seitens der FCG zu übermitteln.

Bei der Herzhaft geführten Basis und den Abgang der Gerti Ponholzer wird leider wieder ein kleines Stück Herz fehlen.

Der Gerti wünschen wir jedenfalls alles Gute für den nächsten Lebensabschnitt!

 

Schönen zweiten Advent

Entlohnung Playing Captain KV Neu

Liebe Kolleg:innen,

es hat sich herausgestellt, dass viele KV Neu Mitarbeiter:innen, die die Funktion als playing Captain ausüben im Netto Nachteile haben.

Dies liegt insbesondere daran, dass bei mehr Tätigkeiten in der Führung („Indoor“) weniger Ausbleibetaggeld zur Auszahlung gelangt.

Es wird daher mit 1. Jänner 2024 für Mitarbeiter:innen im KV Neu, welche die Funktion als Playing Captain ausüben die monatliche Überstundenpauschale auf voraussichtlich 250 Euro erhöht. Diese wird jedoch bei Plusstunden im Korridor bzw. bei Mitbesorgungen berücksichtigt.

Es wird den betroffenen Kolleg:innen ein entsprechender Vertrag indem die genauen Rahmenbedingungen dargestellt sind, übermittelt.

Für das Jahr 2023 wird eine individuelle Lösung angestrebt, welche ebenfalls zu Nachzahlungen führen kann.

FCG kritisiert Vorgangsweise bei Systemisierung

Im Wissen der Mehrheitsfraktion fsg wurden Systemisierungsunterlagen in den städtischen Zustellbasen übermittelt, die deutlich reduzierte Zeitwerte zum Beispiel bei der Bedienung der HBFA, enthielten.

Weitere Vergrößerungen der Zustellbezirke können so nicht hingenommen werden, weil je nach „Begehungsart“ jetzt schon massive Probleme sichtbar sind. Außerdem sind die Werte für die Verbundpaketzustellung unserer Ansicht nach, weiterhin zu niedrig kalkuliert.

Leider ist eine gewisse Überheblichkeit seitens der Mehrheitsfraktion zu erkennen, weil einseitige Gespräche durchgeführt werden, wo leider die Kolleg:innen wenig davon haben.

Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass es zusätzlich zur Klage bzgl. der Wahlabwicklung in Salzburg, weitere Konflikte folgen werden, wenn nicht mehr für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort gemacht wird.

FCG, weil wir für Euch sind!

Vertretungsabgeltung bei ORED Zustellbasen

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

folgende Regelung wird bei Vertretungen von Standortleitern im Ored- Führungsmodell umgesetzt werden. Wir sehen das als ersten Schritt, wobei aus unserer Sicht die Regelung noch nicht ausreicht! Für das Jahr 2023 soll eine individuelle Lösung gefunden werden. Außerdem braucht es diese Regelung auch in anderen Geschäftsfeldern, wie z.B. in den Filialen!

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Abgeltung von Vertretungstätigkeiten ab 1. Jänner 2024: Für Beamt*innen und Angestellte nach Dienstordnung gelten bei Vertretungstätigkeiten die gesetzlichen und die in der Dienstordnung enthalten Regelungen.

Für Mitarbeiter*innen, die dem KV-neu unterliegen, gilt:

Standortleiter-Stellvertreter*innen ohne Zustelltätigkeit (non-playing) erhalten bei Vertretungstätigkeiten von Standortleiter*innen einer Zustellbasis der Kategorien „Medium“ und „Large“ (beide non-playing) eine „Vertretungspauschale A“ in Höhe von brutto 20,00 EUR pro Arbeitstag.

Standortleiter-Stellvertreter*innen mit Zustelltätigkeit (playing) erhalten bei Vertretungstätigkeiten von Standortleiter*innen einer Zustellbasis der Kategorien „Small“ und „Medium“ (mit keinen eingerichteten Standortleiter-Stellvertreter*innen ohne Zustelltätigkeit) sowie von Standortleiter-Stellvertreter*innen ohne Zustelltätigkeit (alle drei Funktionen non-playing) eine „Vertretungspauschale B“ in Höhe von brutto 10,00 EUR pro Arbeitstag.

Für Standortleiter-Stellvertreter*innen mit Zustelltätigkeit (playing) sind mit dem erhöhten Überstundenpauschale auch Vertretungstätigkeiten von Standortleiter*innen einer Zustellbasis der Kategorie „XSmall“ (playing) abgedeckt.

Zusteller*innen ohne Führungsprämie erhalten bei Vertretungstätigkeiten von Standortleiter*innen von Zustellbasen der Kategorie „XSmall“ mit Zustelltätigkeit (playing) oder von Standortleiter-Stellvertreter*innen mit Zustelltätigkeit (playing) eine „Vertretungspauschale B“ in Höhe von brutto 10,00 EUR pro Arbeitstag.

Bei Zusteller*innen mit Führungsprämie (=Teamleiter*innen) kommt diese Regelung nicht zur Anwendung. Mit der Führungsprämie ist eine derartige Vertretungstätigkeit abgegolten. In Zustellbasen mit Standortleiter*Stellvertreter*innen ohne Zustelltätigkeit vertreten diese grundsätzlich die*den Standortleiter*in

 

FCG News: Gutachten zur Schwerarbeiterregelung

Laut unserer Information liegt dem Dachverband das Gutachten bzgl. Aufnahme der Verbundzustellerinnen in die Schwerarbeiterregelung bereits vor.

Ob der Inhalt des Gutachtens sich für oder gegen eine Aufnahme der Verbundzusteller:innen in die Schwerarbeitsliste ausspricht oder nicht ausspricht, ist uns derzeit nicht bekannt.

Jedenfalls muss die Konferenz der Sozialversicherungsträger sich damit befassen und eine Entscheidung treffen.

Wir werden weiter informieren!

 

FCG NEWS: Erhöhung Familienleistungen ab Jänner 2024

 

FCG Kritik: Belastung in der Verbundzustellung zu hoch

Auch wenn in einigen Zustellbasen zusätzliche Arbeitsplätze in der Hochsaison eingerichtet wurden, müssen diese auch besetzt werden. Die Anzahl der Pakete ist aufgrund unterschiedlicher Aktionen und der allgemeinen Situation extrem hoch.

Generell ist die Belastung der Zusteller:innen speziell im Verbund einfach zu groß, sodass endlich die Zeitwerte verbessert werden müssen.

Die Mehrheitsfraktion ist offensichtlich wieder auf „Tauchstation“ gegangen, weil davon nichts mehr zu hören ist…

 

 

Info AK: So sparst du Urlaubstage

Information der Arbeiterkammer:

FCG NEWS: Infos bzgl. Pflegefreistellung

Pflegefreistellung

Wenn  die Betreuungsperson eines Kindes ausfällt oder nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder erkranken, können Arbeitnehmer:innen Pflege­frei­stell­ung nehmen.

Neu ab 1. November 2023

  • Sie haben für alle Personen, mit denen Sie im gemeinsamen Haushalt leben (Haushaltsmitglieder) ein Recht auf Pflegefreistellung – somit zB auch für Geschwister.
  • Für nahe Angehörige haben Sie auch dann ein Recht auf Pflegefreistellung, wenn kein gemeinsamer Haushalt vorliegt; also beispielsweise auch für einen Elternteil, der in einem anderen Ort wohnt.

Nahe Angehörige / Haushaltsmitglieder erkranken (Krankenpflegefreistellung)

Wenn Sie wegen der notwendigen Pflege eines erkrankten nahen Angehörigen oder eines Haushaltsmitglieds nicht arbeiten gehen können, haben Sie Anspruch auf bezahlte Pflegefreistellung.

Nahe Angehörige sind:

  • leibliche Kinder, Wahl- und Pflegekinder
  • im gemeinsamen Haushalt lebende, leibliche Kinder von Ehegatt:innen, eingetragenen Partner:innen oder Lebensgefährt:innen
  • Enkelkinder und Urenkelkinder
  • Ehegatt:innen, eingetragene Partner:innen und Lebensgefährt:innen
  • Eltern (auch Wahl- und Pflegeeltern)
  • Großeltern, Urgroßeltern