Deine Lehre bei der Post

Dein Plan P: Deine Lehre bei der Post

Mit einer Lehre bei der Post hast du alle Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start in dein Berufsleben. Du erhältst eine zukunftssichere Ausbildung in einem erfolgreichen Unternehmen und genießt ein soziales und sicheres Arbeitsumfeld.

Hört sich gut an? Dann komm in unser Team!

Du möchtest schon während deiner Ausbildung Zusatzqualifikationen erwerben? Kein Problem, bei der Post hast du die Möglichkeit, die Lehre mit Matura zu machen.

Neuregelung Ruhepause in den Filialen

Ab Juli wird die Neuregelung der Ruhepausen bei Beamten in den Filialen, aufgrund mehrerer erfolgreicher Klagen umgesetzt. Das kann tatsächlich als Erfolg der Rechtsmeinung der Christgewerkschafter:innen interprediert werden, weil diese Verfahren von vielen Kolleg:innen in der gleichen Rechtsfrage geführt wurden. Für Angestellte liegt derzeit noch kein Urteil in dieser Frage vor.

Folgende Regelung ist ab Juli für Beamte in den Filialen möglich: Filialen_Ruhepause_Neuregelung_20240627

Damit nicht noch weitere Klagen eingebracht werden müssen, wäre eine rückwirkende Pauschalabgeltung in den Fällen, wo die Pause nicht in der Dienstzeit abgewickelt werden konnte, vorteilhaft. Dazu sollen zeitnah Gespräche geführt werden!

FCG, weil wir für Euch sind.

FCG NEWS: Eröffnung Postbasis Neunkirchen

Am Freitag fand die offizielle Eröffnung der Zustellbasis Neunkirchen im Beisein von GD Stell. DI Walter Oblin, sowie dem Landtagsabgeordneten Hermann Hauer , sowie der FCG Personalvertretung statt.

In der neuen Postbasis Neunkirchen werden täglich rund 54 Rayone mit etwa 3.500 Paketen am Standort abgefertigt, wobei auch eine Vorsortierung stattfindet.

Auch der Nachhaltigkeitsaspekt wurde berücksichtigt. Das Gebäude wird mittels einer Wärmepumpe beheizt, die Infrastruktur für einen voll-elektrischen Fuhrpark wurde hergestellt, und das Dach ist mit einer PV-Anlage sowie einem Gründach ausgestattet.
Ein herzliches Dankeschön an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie an die Zustellerinnen und Zusteller, die kompetent, engagiert und freundlich ihre Tätigkeiten ausüben.

Kleine Pensionsfeier in Rust

Am Freitag hatte Kati in der Filiale Rust ihren letzten Arbeitstag und geht somit in Pension. Aus diesem Anlass hat sie einige Kolleg:innen eingeladen, die sie im Laufe ihres beruflichen Lebens in der Post unterstützt hatten.

Aus diesem Grund waren einige FCG Personalvertreter:innen gekommen und wünschten mit Blumen alles Gute für den Ruhestand!

Die Filiale bleibt weiterhin in „Frauenhand“ und wird mit Petra gut weitergeführt!

 

 

 

 

Trauer um Gottfried Pasek

Der langjährige FCG Funktionär Gottfried Pasek ist leider überraschend von uns gegangen. Die Verabschiedung findet am 16. Juli um 10:00 Uhr in der Kirche Großrußbach statt.

Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren!

Überstunden: FCG wendet sich an Bundeskanzler

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

um Einkommensverluste aufgrund der Neuregelung der Mitbesorgungen zu verhindern, wurde unsere Forderung auf gänzliche Steuerfreistellung der Überstunden erneuert und direkt an den Bundeskanzler übersendet.

FCG, weil wir für Euch sind!

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Von: SCHIEDER Andreas
Gesendet: Donnerstag, 27. Juni 2024 11:53
An: karl.nehammer@bka.gv.at
Cc: ‚august.woeginger@​parlament.gv.at‘ <august.woeginger@parlament.gv.at>
Betreff: Überstunden steuerfrei stellen- FCG Post

 

Sehr geehrter Bundeskanzler, lieber Karl!

Wie du weißt, leisten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Österreichischen Post großartige Arbeit und leisten damit einen wesentlichen Beitrag für Österreich.

Aufgrund der Arbeitsbelastungen und anderer Gründe, gibt es mittlerweile viele Dienststellen wo tagtäglich viele Kolleg:innen Überstunden leisten müssen, um den Dienstbetrieb überhaupt noch aufrecht zu erhalten.

Als FCG in der Post haben wir uns bereits vor mehr als 2 Jahren dafür ausgesprochen Überstunden gänzlich steuerfrei zu stellen.

Vielleicht ist es dir in der Koalition doch noch möglich diese Steuerfreistellung der Überstunden noch vor der Nationalratswahl zu schaffen, damit jenen Menschen die Überstunden machen müssen, mehr zum Leben bleibt!

Taten zählen auch hier mehr als Worte!

Mit besten Grüßen

Andreas Schieder

FCG Personalvertretung Post AG

 

 

 

ANDREAS SCHIEDER

Österreichische Post AG

Zentralausschuss – UZ

Rochusplatz 1

1030 Wien

Mobil: 0664- 624 6446

Fax: +431400221954

Email: andreas.schieder@post.at

 

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FCG NEWS: 200 Euro von Juli bis Dezember

Ab Juli 2024 erhalten die Kolleg:innen der Post AG auf Basis der Vollbeschäftigung 200 Euro Netto von Juli 2024 bis Dezember 2024 (max. 1200.–Teuerungspräme). (Teilzeitbeschäftige Kolleg:innen erhalten den aliquoten Anteil. Lehrlinge erhalten 70.– Euro von Juli bis Dez.) 

Ab Jänner 2025 wird der Gehaltsabschluss mit 6,45% wirksam und wird zu folgenden Gehaltsansätzen führen:

Gehaltstabellen gültig ab 1. Jänner 2025

KVneu Teil 1

KVneu Teil 2

Angestellte DO

Angestellte DO Zulagen

Beamte

Beamte Zulagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mineralwasser an Hitzetagen im operativen Bereich

Zurverfügungstellung von Wasser an Hitzetagen Bereich Logistikzentren und Transportlogistik/Filialnetz/ Distribution

Es wird, so wie in den vergangenen Jahren, auch heuer wieder Mitarbeiter*innen, die auf Grund ihrer Tätigkeit besonders unter der Hitzeeinwirkung leiden bzw. ihren Dienst in nicht klimatisierten Räumen versehen, an jenen Tagen an denen die Außentemperatur mehr als 30° C beträgt, überall dort wo sich keine Wasserbehälter/Wasserspender zur freien Entnahme befinden, Tafel- oder Mineralwasser zur Verfügung gestellt werden (pro Person 1 Liter pro Arbeitstag).

 

Einkommensverluste bei Mitbesorgungen in der Dienstzeit

Liebe Kolleg:innen,

die aktuelle Dienstanweisung im Zusammenhang mit Mitbesorgungen in der Distribution legt fest, dass ab Juli Mitbesorgungen nur dann ausbezahlt werden, wenn diese über der Normalarbeitszeit liegen. Anweisung Distribution_Mehrleistungen aus Mitbesorgungen

Folgende Übergangsregelung für die bereits beschäftigten Kollegen:innen ist vorgesehen:

Einschleifregelung für das 3. und 4. Quartal 2024:

Mitarbeiterinnen erhalten von den in der täglichen Normalarbeitszeit (8 Stunden bei Vollbeschäftigung, bzw. bei Mitarbeiterinnen in Teilbeschäftigung in Abhängigkeit der festgelegten Normalstundenanzahl) im 3. Quartal 2024 geleisteten Mitbesorgungsstunden 50% des fiktiven Mehr-/Überstundenzuschlags als Bindungsprämie im November 2024 ausbezahlt.

Von den in der täglichen Normalarbeitszeit im 4. Quartal 2024 geleisteten Mitbesorgungsstunden erhalten die Mitarbeiterinnen 25% des fiktiven Mehr-/ Überstundenzuschlags als Bindungsprämie im Februar 2025 ausbezahlt.

Diese Bindungsprämien gelangen nur zur Auszahlung, wenn das Dienst-/Arbeitsverhältnis noch besteht und auch nicht gekündigt ist. Die ggstdl. Einschleifregelung gilt nicht für Mitarbeiterinnen, die im Korridor ein Zeitguthaben von +150 Stunden aufweisen oder dieses überschreiten.

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Festzuhalten ist, dass Kolleginnen und Kollegen die deutlich schneller als der Durchschnitt arbeiten dadurch Verluste haben werden, wenn innerhalb der Normalarbeitzeit Mitbesorgungen erledigt werden. Wahrscheinlich werden auch in diesem Punkt Gerichte beschäftigt werden.

PS:

Als FCG haben wir zwar geschafft, dass Überstundenzuschläge bis 200 Euro (18 Stunden) steuerfrei gestellt werden und damit mehr Netto möglich ist. Aufgrund dieser Entwicklung fordern wir auch weiterhin vom Gesetzgeber, alle Überstunden steuerfrei zu stellen, vor allem für die Mitarbeiter:innen der kritischen Infrastruktur! 

 

Klimabonus: Wie viel bekommt man?

Wer bekommt den Klimabonus?

Den Klimabonus bekommen alle Menschen, die ihren Hauptwohnsitz im Anspruchsjahr für mindestens sechs Monate in Österreich haben — unabhängig von Staatsbürgerschaft und Alter. Nicht-österreichische Staatsbürger:innen benötigen einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus.

Und wie viel bekommt man?

Kategorie 1: Städte mit sehr guter Infrastruktur und öffentlichen Verkehrsmitteln: €145.–

Kategorie 2: Städte mit guter Infrastruktur und öffentlichen Verkehrsmitteln: €195.

Kategorie 3: Gebiete mit ausreichender Infrastruktur und öffentlichen Verkehrsmitteln: €245.–

Kategorie 4: Ländliche Gebiete, wo es nur eine grundlegende Infrastruktur und Ausstattung mit öffentlichen Verkehrsmitteln gibt: €290.–

Kinder bekommen die Hälfte und mobilitätseingeschränkte Personen immer 290€.

Klimabonus je Postleitzahl

Weitere Infos findest du hier!

 

Quelle:

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie – Startseite

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