C95- Ausbildung Kostenübernahme

Die Regelung aus dem Jahr 2018 für die Kostenübernahme der „C95 Weiterbildung“ für LKW Fahrer*innen wird bis vorerst Ende 2023 verlängert. Das heißt das diese „Ausbildungskosten“ von der Post AG getragen werden und zusätzlich 2 Sonderurlaubstage möglich sind.

Allerdings ist laut Dienstanweisung auch ein Verbleib für weitere 3 Jahre bei der Post AG vorgesehen, da sonst eine (Teil)- Rückzahlung dieser Ausbildungskosten möglich ist.

Regelung: Persönliches Scandokument