Zusätzliche Belohnung für den Dienst am Feiertag, 8.12.2017

Unsere Kolleginnen und Kollegen, die am Feiertag -8. Dezember 2017-im Geschäftsfeld Brief oder Paket Dienst versehen, erhalten folgende zusätzliche Belohnung:

  • Bei einer Dienstleistung bis 3 Stunden in der Höhe von € 30.-
  • Bei einer Dienstleistung ab 3 Stunden in der Höhe von € 50.-

Die geleisteten Feiertagsstunden werden natürlich separat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abgegolten!