Auszahlung für Abstellgenehmigung

Für die Steigerung der Abstellgenehmigung wurde seitens des Betriebes, eine Prämie in Aussicht gestellt. (Was selten erwähnt wird ist, dass auch der Zeitwert beim abstellten Paket derzeit deutlich niedriger berechnet wird.)

Für das erste Quartal 2023 wird die Auszahlung bei der nächsten Abrechnung für die rund 1600 Kolleg*innen erfolgen.

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Warum Teuerungsprämie? 

Viele Kolleginnen und Kollegen fragen sich, warum heuer vieles unter „Teuerungsprämie“ ausbezahlt wird.

Der Gesetzgeber hat auch heuer noch die Möglichkeit geschaffen, dass Betriebe abgabenfreie Prämien unter gewissen Rahmenbedingungen auszahlen können. Das hat für die Mitarbeiter*innen große Vorteile, weil mehr netto bleibt.

Als FCG wollen wir, dass diese Möglichkeiten auch noch im Jahr 2024 zur Anwendung gelangen, weil dadurch unseren Kolleginnen und Kollegen mehr zum Leben bleibt!

FCG- damit mehr zum Leben bleibt!