Ausgabe der erhöhten Essensbons

Im Vorjahr konnten wir über die Regierung erreichen, dass die Steuerfreigrenze bei den Essensbons von 1,10 auf 2,– Euro angehoben wurde. Bei der heurigen Gehaltsverhandlung ist es nun auch noch gelungen diese Regelung in der Post zu übernehmen.

Das bedeutet, dass bereits jetzt die erhöhten Essensbons auf 80,– Euro (ab 20 Wdst) ausgegeben werden und so für „mehr zum Leben“ beitragen!

FCG- damit mehr zum Leben bleibt!