Arbeitnehmerveranlagung/ „Steuerausgleich“
Bei der Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1) können Sie nach Ablauf des Jahres Folgendes geltend machen:
- Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag
(ist zu beantragen, auch wenn dieser schon gegenüber der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber geltend gemacht wurde) - Mehrkindzuschlag
- Pendlerpauschale (soweit nicht schon gegenüber der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber geltend gemacht)
- Werbungskosten (z.B. Fachliteratur, Fortbildungskosten)
- Eventuell Sonderausgaben, die nicht automatisch übermittelt werden
- Unterhaltsabsetzbetrag (Formular L1k)
- Familienbonus Plus (Formular L1k und L1k-bf)
- Kindermehrbetrag
- Außergewöhnliche Belastungen (Formular L1ab, zB aufgrund einer Behinderung)
- Eventuell Freibeträge für Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer erhalten in bestimmten Fällen ihre Steuergutschrift automatisch, wenn sie ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte beziehen (antragslose Arbeitnehmerveranlagung).
Nähere Infos dazu: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/verfahren-arbeitnehmerinnenveranlagung/arbeitnehmerinnenveranlagung.html