Arbeitnehmerveranlagung/ „Steuerausgleich“

Bei der Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1) können Sie nach Ablauf des Jahres Folgendes geltend machen:

  • Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag
    (ist zu beantragen, auch wenn dieser schon gegenüber der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber geltend gemacht wurde)
  • Mehrkindzuschlag
  • Pendlerpauschale (soweit nicht schon gegenüber der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber geltend gemacht)
  • Werbungskosten (z.B. Fachliteratur, Fortbildungskosten)
  • Eventuell Sonderausgaben, die nicht automatisch übermittelt werden
  • Unterhaltsabsetzbetrag (Formular L1k)
  • Familienbonus Plus (Formular L1k und L1k-bf)
  • Kindermehrbetrag
  • Außergewöhnliche Belastungen (Formular L1abzB aufgrund einer Behinderung)
  • Eventuell Freibeträge für Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen

Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer erhalten in bestimmten Fällen ihre Steuergutschrift automatisch, wenn sie ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte beziehen (antragslose Arbeitnehmerveranlagung).

Nähere Infos dazu: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/verfahren-arbeitnehmerinnenveranlagung/arbeitnehmerinnenveranlagung.html