Neue Anrechnung der Karenzzeiten

Seit Jahren fordern wir als FCG eine bessere Anrechnung der Kinder-Karenzzeiten. Tatsache ist, dass zurzeit noch immer etwa 44% der Kollektivverträge keine Anrechnung aufweisen. Dass es diese bereits in 56% der KVs gibt, ist ausschließlich der Verdienst der jeweiligen Fachgewerkschaft bei den KV-Verhandlungen.

Die langjährige frauenpolitische Forderung nach Anrechnung der Karenzzeiten wurde nun – dank Hartnäckigkeit und Ausdauer – für unsere jungen Mütter erfüllt.

Der Nationalrat hat Anfang Juli 2019 eine Änderung des Mutterschutzgesetzes beschlossen! Diese Novelle führt nun zu einer Anrechnung von Karenzen für Geburten ab 1. August 2019 in vollem Ausmaß.

Achtung: der Bezug von Kinderbetreuungsgeld ist nicht ident mit einer Karenz!!

Es werden ausschließlich Karenzzeiten nach dem Mutterschutzgesetz (= maximal bis zum 2. Geburtstag des Kindes) angerechnet!

Die Gesetzesänderung wirkt sich damit auch auf die Bemessung der Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber, die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankenstand und auf das frühere Erreichen der 6. Urlaubswoche aus.

Dies ist somit ein weiterer wichtiger Meilenstein zum Schließen des Gender Pay Gaps, der nach wie vor österreichweit rund 20% beträgt.

Ebenso gibt es während einer Karenz zur Kindererziehung nun keine Benachteiligung mehr bei Gehaltsvorrückungen.

Das bedeutet: zB bei Inanspruchnahme einer 2jährigen Karenzzeit hatte die Kindesmutter mit einer finanziellen Verschlechterung auf die gesamte Lebensverdienstsumme zu rechnen, da der mögliche „Gehaltssprung/Vorrückung/Umreihung“ nicht stattfand. Mit der nun beschlossenen Gesetzesnovelle zum Mutterschutzgesetz wurde diese unfaire Behandlung beseitigt!

MSchG §15f ab 01.08.2019