Ab 1. Aug 2020 erhöhte Schichtdienstzulage in den Verteilzentren

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
gem. der Betriebsvereinbarung Schichtdienst wird die Schichtdienstzulage alle 3 Jahre entsprechend den Gehaltserhöhungen angepasst.

Aufgrund dieser Regelung wurde mit Wirksamkeit 1. August 2020 die Aufwandspauschale/Schichtdienstzulage um 6,76% erhöht (€12,72 pro Tag, €6,36 bis 4 Stunden Anw.).

Die nächste Erhöhung ist wieder mit 1. Aug. 2023 vorgesehen.

Abgesehen davon, dass in den Verteilzentren der Schichtdienst immer mehr reduziert wird, haben bis zum heutigen Tag die neuen MitarbeiterInnen, welche dem KV Neu unterliegen, noch immer keine Schichtdienstzulage.

Da besteht noch massiv Handlungsbedarf!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN