Filialnetz: 75% der durch COVID verursachten Minusstunden fallen mit heutigen Stichtag weg

◾75% der durch COVID-19 verursachten Minusstunden verfallen für alle MitarbeiterInnen (Beamte, DO-Angestellte und KV-Neu) zum Stichtag 1. Juni 2020 und werden aus dem Zeiterfassungssystem ausgebucht.
◾Die Fristsetzung für die Einarbeitung der offenen 25% der Minusstunden wird für alle MitarbeiterInnen (Beamte, DO-Angestellte und KV-Neu) einheitlich von 1. Juni bis 31.Dezember 2020 festgelegt.
◾Die Abänderung des Durchrechnungszeitraums bei Beamten und Angestellten nach Dienstordnung ist eine einmalige durch Covid-19 bedingte Maßnahme und darf sich nicht wiederholen.

*Interfraktionell vereinbart