Filialnetz: Riesenerfolg – Über 32.000 Minusstunden müssen nicht eingearbeitet werden!

Wochenlang haben wir* um eine faire Lösung gekämpft, nun können wir darüber informieren, dass wir mit der Postführung eine Vereinbarung getroffen haben.
◾75% der durch COVID-19 verursachten Minusstunden verfallen für alle MitarbeiterInnen (Beamte, DO-Angestellte und KV-Neu) zum Stichtag 1. Juni 2020 und werden aus dem Zeiterfassungssystem ausgebucht.
◾Die Fristsetzung für die Einarbeitung der offenen 25% der Minusstunden wird für alle MitarbeiterInnen (Beamte, DO-Angestellte und KV-Neu) einheitlich von 1. Juni bis 31.Dezember 2020 festgelegt.
◾Die Abänderung des Durchrechnungszeitraums bei Beamten und Angestellten nach Dienstordnung ist eine einmalige durch Covid-19 bedingte Maßnahme und darf sich nicht wiederholen.

* interfraktionell