Anweisung bzgl. der Zustellung nach dem Zustellgesetz

Von: WIEDNER Manfred <Manfred.Wiedner@post.at>
Gesendet: Montag, 23. März 2020 11:59
An: MODLIBA Robert <Robert.Modliba@post.at>
Betreff: Anweisung bzgl. der Zustellung nach dem Zustellgesetz

Sg. Herr Modliba!

Die Verunsicherung bei der Zustellung von RS Briefen ist groß. Hat man in den vergangenen Jahren die penible Einhaltung des Zustellgesetzes gefordert, wird diese Vorgangsweise durch die heutige Dienstanweisung völlig auf den Kopf gestellt.

Meine Fragen zum Schutz der Kollegenschaft:

  • Ist die neue Vorgansweise durch die Bundesregierung (Verordnung) auch rechtlich abgesichert?
  • Können sie aufgrund dieser Vorgangsweise ausschließen, dass nicht unsere Kolleginnen und Kollegen im Nachhinein belangt werden können?

Mit der Bitte um rasche Antwort, damit wir hier etwas mehr Klarheit und Sicherheit für die Betroffenen schaffen können.

Manfred Wiedner
Zentralausschuss

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Von: MODLIBA Robert <Robert.Modliba@post.at>
Gesendet: Montag, 23. März 2020 13:05
An: WIEDNER Manfred <Manfred.Wiedner@post.at>
Cc: ETTMAYER Anneliese <Anneliese.Ettmayer@post.at>; NIGL Franz <Franz.Nigl@post.at>; SCHAFFER Hermann <hermann.schaffer@post.at>
Betreff: AW: Anweisung bzgl. der Zustellung nach dem Zustellgesetz

Sehr geehrter Herr Wiedner,

ebenso wie die Post als Arbeitgeber hat auch der Gesetzgeber erkannt, dass während der COVID19-Krise die Zustellung behördlicher Sendungen zum Schutz sowohl der Postmitarbeiter*innen als auch der Empfänger*innen dieser Sendungen auf eine kontaktlose Zustellung umzustellen ist, und das Zustellgesetz entsprechend geändert.

Die interne Dienstanweisung entspricht der gesetzlich vorgesehenen Vorgehensweise.

Freundliche Grüße

Robert Modliba