Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmenserfolg ähnlich hoch wie im Vorjahr (889,–)

Unternehmensbeteiligung muss zukünftig steuerfrei werden! Für 2019 werden es wieder rund € 900,– sein

Trotz der bereits bilanzwirksamen, obwohl nicht rechtskräftigen Verurteilung, des Unternehmen zur Strafzahlung wegen eines angeblichen Vergehens bzgl. der Datenschutzgrundverordnung im Ausmaß von ca. 20 Millionen Euro, wird sich das Teilhaben am Unternehmenserfolg wieder an der Höhe des Vorjahres orientieren, wo es € 889,– betragen hat.

Dies resultiert aus der Tatsache, dass es leider noch immer nicht gelungen ist den Deckel von 14,5 Millionen maximaler Auszahlungssumme wegzubringen. Denn die vereinbarten 10% des Ebit würden mittlerweile schon über 20 Millionen Euro betragen.

Wann wird der Betrag heuer ausbezahlt? Es bedarf die Auszahlung dieser Summe wieder der Genehmigung in der Hauptversammlung der Österreichischen Post AG, welche heuer am 16. April 2020 abgehalten werden wird.

Danach wird rasch, also mit Mai 2020, dieser Betrag wieder mit dem Lohn angewiesen werden. Bezüglich der steuerfreien Auszahlung dieses Betrages sind wir in guten Gesprächen mit der Bundesregierung. Nur dies würde auch eine reale Erhöhung des Betrages, je nach Steuerklasse, von bis zu 50% bringen. Uns wurde von Seite des Bundesministeriums für Finanzen bereits eine mögliche positive Erledigung signalisiert, wobei die Realisierung schon dieses Jahr eher unwahrscheinlich ist.

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Österreichischen Post AG, die im Kalenderjahr 2019 an mindestens 183 Kalendertagen ein aktives Dienstverhältnis hatten. Teilbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten einen entsprechend aliquoteierten Betrag. Liegen Ausschlussgründe vor, erfolgt keine Auszahlung. Beispielsweise bei der Teilnahme an einem Prämiensystems (z.B. MbO-, Vertriebsprämie) für das Kalenderjahr 2019. Oder bei Auflösung des Dienstverhältnisses durch Entlassung, oder Austritt ohne wichtigen Grund oder der Einleitung eines Disziplinarverfahrens.

Für Rückfragen steht die Familie mit dem „C“ jederzeit zur Verfügung, denn wir werden auch weiterhin;

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.