Sozialversicherungsbonus ab 1. Jänner

Sozialversicherungsbonus ab Jänner 2020:
Der Sozialversicherungsbonus – also eine SV-Rückerstattung – wurde für Arbeitnehmer, Pensionisten, Selbstständige und Landwirte in unterschiedlichen Höhen eingeführt.

Arbeitnehmer mit geringen Einkommen können bis zu 300 Euro an SV-Bonus erhalten, Pensionisten sogar 430 Euro. Bei Unternehmern und Bauern kann die Rückerstattung bis zu 371 Euro pro Jahr betragen.
Unabhängig vom Einkommen wird für sie die Senkung der allgemeinen Krankenversicherungsbeiträge mit auf 0,85 Prozent gelten. Für Arbeitnehmer und Pensionisten gilt diese Regelung zwar bereits ab 2020, sie kann jedoch erst ab 2021 rückwirkend ausbezahlt werden. Damit werden alljene Einkommen entlastet, die über der Geringfügigkeitsgrenze und unter 22.600 Euro jährlich liegen.

Von diesen Maßnahmen profitieren auch sehr viele unserer Kolleginnen und Kollegen, speziell im Bereich des neuen Kollektivvertrages!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.