Finanzberaterinnen in der neuen Bank

Die ersten Gespräche mit den Finanzberaterinnen und Finanzberatern für die neue Bank der Post fanden bereits statt. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass wesentliche Punkte aus Sicht der betroffenen Kolleginnen und Kollegen zu Verunsicherungen beitragen. Wir stehen auf den Standpunkt, dass die Arbeitsverhältnisse zur Post AG nicht beendet werden sollen, sondern bei einer Zuweisung zur Bank ein Rückkehrrecht vereinbart wird. Dies soll jedenfalls dann möglich sein, wenn die Bank oder der/die Mitarbeiter(in) ein Dienstverhältnis beenden möchte.

Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist es, dass gewisse Leistungen wie z. B. die Nutzung von Postsozial ausgeschlossen sein soll. Hier müsste die neue Bank einen Vertrag mit dem Verein Postsozial schließen und die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Unter anderen hat Manfred Wiedner hier bereits Gespräche und Anträge eingebracht, um hier eine Regelung im Sinne der Finanzberaterinnen und Finanzberatern sicherzustellen.

Diese neue Bank kann ein Erfolgsmodell werden, wenn wir aufeinander zugehen und 

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.