Pensionsreform ASVG: Abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren
Bisher hat gegolten: Auch wenn jemand 45 Jahre oder länger gearbeitet hat, musste er/sie bei einem Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter (Männer 65 Jahre, Frauen 60 Jahre) Abschläge hinnehmen.
Das wurde nunmehr durch einen Beschluss im Nationalrat beendet. Wer 45 Jahre gearbeitet hat (= 540 Beitragsmonate erworben hat) , hat bei folgenden Pensionsarten (Antritt ab 1. Jänner 2020) mit 62 Jahren keine Abschläge mehr:
• Langzeitversichertenpension: Abschläge von bis zu 12,6% – beendet!
• Schwerarbeitspension: Abschläge von bis zu 9% – beendet!
• Invaliditätspension: Abschläge von bis zu 13,8% – beendet!
Kindererziehungszeiten werden im Ausmaß von bis zu 5 Jahren (60 Monaten) angerechnet.
Wurde auf Beamte vergessen?
Als FCG Post fordern wir , dass Beamte abschlagsfrei mit 62 in den Ruhestand treten können, wenn 42 Jahre beitragsgedeckte Dienstzeiten vorliegen.
GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.