Regelung 8. Dezember 2018
8. Dezember 2018 offene Filialen
MitarbeiterInnen welche am 8. Dezember 2018 in den Filialen arbeiten erhalten zu den gesetzlichen/ kollektivvertraglichen Regelungen 90,– Euro brutto ausbezahlt, sofern sie zumindest 4 Stunden im Dienst sind.
8. Dezember 2018 Distribution: Freiwilliger Dienst
MitarbeiterInnen, welche am 8 Dezember 2018 in der Brieflogistik in der Vorsortierung oder Zustellung arbeiten, erhalten zu den gesetzlichen / kollektivvertraglichen Regelungen
- 30,– EURO brutto bis 3 Stunden Dienstleistung
- 50,– EURO brutto mehr als 3 Stunden Dienstleistung
MitarbeiterInnen, welche bereits im Vorjahr am 8. Dezember 2018 Dienst versehen haben, erhöht sich die Prämie um 10,– Euro brutto