Regelung 8. Dezember 2018

8. Dezember 2018 offene Filialen

MitarbeiterInnen welche am 8. Dezember 2018 in den Filialen arbeiten erhalten zu den gesetzlichen/ kollektivvertraglichen Regelungen 90,– Euro brutto ausbezahlt, sofern sie zumindest 4 Stunden im Dienst sind.

8. Dezember 2018 Distribution: Freiwilliger Dienst

MitarbeiterInnen, welche am 8 Dezember 2018 in der Brieflogistik in der Vorsortierung oder Zustellung arbeiten, erhalten zu den gesetzlichen / kollektivvertraglichen Regelungen

  • 30,– EURO brutto  bis 3 Stunden Dienstleistung
  • 50,– EURO brutto mehr als 3 Stunden Dienstleistung

MitarbeiterInnen, welche bereits im Vorjahr am 8. Dezember 2018 Dienst versehen haben, erhöht sich die Prämie um 10,– Euro brutto