Weihnachtsdienstregelung 2018 für Briefzustellung, Güterbeförderung und Verteilzentren

Wir dürfen über die Weihnachtsdienstregelung 2018 informieren:

Briefzustellung:

Am 24. und 31. 12. wird folgende Erleichterung gewährt:

Es sind nur folgende Sendungen zuzustellen:

  • bescheinigte Sendungen, Pakete, Geldanweisungen und E+ 1 Sendungen (Briefe, Postkarten, Tages- und Wochenzeitung)
  • Maschinenfähig Kleinbrief mit blauem Label, die vom VZ auf Zustellbezirk (oder Gangfolge) sortiert wurden
  • Maschinenfähig Flats mit blauem Label, die vom VZ auf Zustellbezirk sortiert wurden
  • Behälter mit Eco Label

Wobei bei den 3 letztgenannten Typen nur am halben Rayon (Einhaltung von P/E) zuzustellen ist. Alle übrigen Sendungen sind nur zuzustellen, wenn dies zur Einhaltung der lt. AGB oder IMIS zugesagten Laufzeiten/ Zustelltermine unbedingt erforderlich ist.

Wie in den Vorjahren sind Nachmittagsdienste am 24. und 31. 12. an die frühere Rückkehrzeit der Zusteller bzw. an vorverlegte operative Abläufe anzupassen.

Die Normalarbeitszeit von KV Neu MitarbeiterInnen Teil 2 endet an diesen beiden Tagen um 12.00 Uhr. Für Dienstzeiten nach 12.00 Uhr fallen Überstunden an.

Betreffend die Handhabung der Korridorstunden von Gleitzeitzustellern ergeht noch eine gesonderte Information.

Güterbeförderung:

Die Abstimmung in der Güterbeförderung findet auf regionaler Basis und in Abhängigkeit der Filialöffnungszeiten statt. Die Dienstpläne werden analog der rechtlichen Rahmenbedingungen zeitgerecht erstellt und den Mitarbeitern zur Kenntnis gebracht. Dienstende 24.12. und 31.12. in der Transportlogistik ist spätestens 13:00 Uhr.

Verteilzentren:

Für den 24. und 31.12. gilt die Regelung der Vorjahre. Dienstende in den Verteilzentren ist spätestens 13:00 Uhr. Die Zeit zwischen Dienstplanende/Schichtplanende und dem tatsächlichem Dienstende (spätestens 13:00) an diesen beiden Tagen muss lediglich zu 50% eingearbeitet werden. Die Einarbeitung hat nach regionalen Gegebenheiten zu erfolgen.

Alle Nachtdienste vom 24. auf 25.12. entfallen ohne Minusstunden (dadurch keine Verrechnung von Schichtzulage, Nachtdienstgeld bzw. Feiertagsüberstunden).

Bei Sendungszugängen aus dem Ausland müssen in einzelnen VZ regionale Ausnahmen getroffen werden.

Dienste am 25.12.2018 inkl. des Nachtdienstes vom 25. auf 26.12.2018 entfallen (Schichtentfall). Die Wiederaufnahme des Dienstbetriebes erfolgt am Mittwoch, 26.12. 2018 um 18:00 Uhr entsprechend den regional erstellten Schichtplänen.

Weitere Infos erteilt gerne die FCG-Personalvertretung vor Ort.