Soforthilfefonds von Postsozial bei Unwetterschäden

Leider sind auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Post AG von den Unwetterschäden betroffen. Unser Soforthilfefonds von Postsozial hilft hier den betroffenen Kolleginnen und Kollegen rasch und unbürokratisch!

Es werden bis zu € 1.000.- als Soforthilfe auf Ihr Konto überwiesen, wenn ein formloses Ansuchen mit einer entsprechenden Gemeindebestätigung an Postsozial übermittelt wird.

Bei Schadensfällen über € 1.000.- ist der offizielle Antrag von Postsozial mit nachstehenden Beilagen vorzulegen:

  • Protokoll der Feuerwehr bzw. Polizei
  • Sachschadenserklärung der Gemeinde
  • Schreiben ob bzw. in welcher Höhe der Schaden von der Versicherung gedeckt ist
  • Schreiben ob bzw. in welcher Höhe ein Zuschuss seitens des Landes gewährt wird
  • Rechnungen und Zahlungsbelege sowie eine Gemeindebestätigung