Wir bringen Geld: Monatliche Auszahlung der Überstunden

Wir haben es geschafft- Ab sofort werden die erbrachten Überstunden und Mehrleistungen schon jeweils im Folgemonat ausbezahlt. Das betrifft alle Kolleginnen und Kollegen ( Beamte, Angestellte nach Dienstordnung sowie KV-Neu Bedienstete) der Distribution im Vorverteildienst, in der Briefeinsammlung, die Depot- oder Stützpunktfahrer und in der Güterbeförderung, die nicht dem Modell der Gleitzeitdurchrechnung unterliegen.

Es kann auf Wunsch natürlich auch eine Abgeltung der Überstunden bzw. Mehrleistungen in Form von Freizeitausgleich zu den gesetzlichen Bedingungen erfolgen.

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.