Weihnachtsdienstregelung für den PLÖ-Bereich

Für alle Kolleginnen und Kollegen in der Zustellung, die sich von 27. Dezember 2017 bis 5. Jänner 2018 nicht im Urlaub befinden, gilt für den Fall von Mindermengen die Soll-Leistung als erfüllt, wenn die Zustellbasen täglich rückstandsfrei sind.