Aliquotierung und Schutzklausel Regelung für Neupensionist:innen verlängert
Im kommenden Jahr steigen die Pensionen um den gesetzlichen Anpassungsfaktor. Er liegt voraussichtlich zwischen 4,5 und 4,7 Prozent. Um denselben Wert steigen auch die Ausgleichszulage für Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten. Planungssicherheit und finanzielle Absicherung gibt es auch für alle Neupensionistinnen und Neupensionisten: Die Schutzklausel für das Pensionskonto wird um ein Jahr verlängert. Auch die Aliquotierung der ersten Pensionserhöhung bleibt ausgesetzt. Der Beschluss durch den Nationalrat ist für September geplant.
Für rund 2,3 Millionen Pensionistinnen und Pensionisten in der gesetzlichen Pensionsversicherung wird damit auch 2025 die Teuerung der vergangenen zwölf Monate voll ausgeglichen. Die Durchschnittspension von 1.694 Euro brutto pro Monat steigt damit um rund 78 Euro.
Im selben Ausmaß wie die Pensionen steigt im kommenden Jahr auch die Ausgleichszulage für rund 200.000 Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten. Ihre Pension steigt von aktuell mindestens 1.217,96 auf voraussichtlich rund 1.275 Euro.
Die Schutzklausel für das Pensionskonto wird um ein Jahr verlängert. Alle Personen, die 2025 regulär in Pension gehen, erhalten so die Inflation auf ihrem Pensionskonto abgegolten. Ausgenommen sind nur Personen, die freiwillig vorzeitig in Pension gehen, also eine Korridorpension antreten, ohne dass sie zuvor arbeitslos waren. Damit wird ein Anreiz geschaffen, nicht früher in Pension zu gehen.
Zusätzlich wird die gesetzliche Aliquotierungsregelung auch 2026 ausgesetzt – ein Jahr länger als bisher vorgesehen. So erhalten alle Personen, die 2025 ihre Pension antreten, im darauffolgenden Jahr bereits die volle Pensionserhöhung – unabhängig davon, in welchem Monat sie in Pension gehen.
FCG – Damit mehr zum Leben bleibt!