Neuregelung Ruhepause in den Filialen
Ab Juli wird die Neuregelung der Ruhepausen bei Beamten in den Filialen, aufgrund mehrerer erfolgreicher Klagen umgesetzt. Das kann tatsächlich als Erfolg der Rechtsmeinung der Christgewerkschafter:innen interprediert werden, weil diese Verfahren von vielen Kolleg:innen in der gleichen Rechtsfrage geführt wurden. Für Angestellte liegt derzeit noch kein Urteil in dieser Frage vor.
Folgende Regelung ist ab Juli für Beamte in den Filialen möglich: Filialen_Ruhepause_Neuregelung_20240627
Damit nicht noch weitere Klagen eingebracht werden müssen, wäre eine rückwirkende Pauschalabgeltung in den Fällen, wo die Pause nicht in der Dienstzeit abgewickelt werden konnte, vorteilhaft. Dazu sollen zeitnah Gespräche geführt werden!
FCG, weil wir für Euch sind.