Vertretungsabgeltung bei ORED Zustellbasen

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

folgende Regelung wird bei Vertretungen von Standortleitern im Ored- Führungsmodell umgesetzt werden. Wir sehen das als ersten Schritt, wobei aus unserer Sicht die Regelung noch nicht ausreicht! Für das Jahr 2023 soll eine individuelle Lösung gefunden werden. Außerdem braucht es diese Regelung auch in anderen Geschäftsfeldern, wie z.B. in den Filialen!

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Abgeltung von Vertretungstätigkeiten ab 1. Jänner 2024: Für Beamt*innen und Angestellte nach Dienstordnung gelten bei Vertretungstätigkeiten die gesetzlichen und die in der Dienstordnung enthalten Regelungen.

Für Mitarbeiter*innen, die dem KV-neu unterliegen, gilt:

Standortleiter-Stellvertreter*innen ohne Zustelltätigkeit (non-playing) erhalten bei Vertretungstätigkeiten von Standortleiter*innen einer Zustellbasis der Kategorien „Medium“ und „Large“ (beide non-playing) eine „Vertretungspauschale A“ in Höhe von brutto 20,00 EUR pro Arbeitstag.

Standortleiter-Stellvertreter*innen mit Zustelltätigkeit (playing) erhalten bei Vertretungstätigkeiten von Standortleiter*innen einer Zustellbasis der Kategorien „Small“ und „Medium“ (mit keinen eingerichteten Standortleiter-Stellvertreter*innen ohne Zustelltätigkeit) sowie von Standortleiter-Stellvertreter*innen ohne Zustelltätigkeit (alle drei Funktionen non-playing) eine „Vertretungspauschale B“ in Höhe von brutto 10,00 EUR pro Arbeitstag.

Für Standortleiter-Stellvertreter*innen mit Zustelltätigkeit (playing) sind mit dem erhöhten Überstundenpauschale auch Vertretungstätigkeiten von Standortleiter*innen einer Zustellbasis der Kategorie „XSmall“ (playing) abgedeckt.

Zusteller*innen ohne Führungsprämie erhalten bei Vertretungstätigkeiten von Standortleiter*innen von Zustellbasen der Kategorie „XSmall“ mit Zustelltätigkeit (playing) oder von Standortleiter-Stellvertreter*innen mit Zustelltätigkeit (playing) eine „Vertretungspauschale B“ in Höhe von brutto 10,00 EUR pro Arbeitstag.

Bei Zusteller*innen mit Führungsprämie (=Teamleiter*innen) kommt diese Regelung nicht zur Anwendung. Mit der Führungsprämie ist eine derartige Vertretungstätigkeit abgegolten. In Zustellbasen mit Standortleiter*Stellvertreter*innen ohne Zustelltätigkeit vertreten diese grundsätzlich die*den Standortleiter*in