Änderungen beim Elternkarenz ab 1. Nov.2023

Im November treten durch die Umsetzung der Work-Life-Balance-Richtlinie der EU einige Gesetzesänderungen in Kraft.

Durch die Umsetzung der Work- Life- Balance- Richtlinie der EU durch die kürzlich im Nationalrat beschlossene Regelung ergeben sich wesentliche Änderungen beim Elternkarenz.

Für Geburten ab 1. November 2023 besteht ein Anspruch auf Karenzurlaub bis zum 2. Geburtstag des Kindes nur dann, wenn der zweite Elternteil zumindest zwei Monate Karenzurlaub in Anspruch nimmt.

Eine Ausnahme wird in folgenden Fällen gemacht:

  • Wenn es sich um Alleinerzieher handelt bzw. wenn kein zweiter Elternteil vorhanden ist oder wenn der zweite Elternteil keinen Anspruch auf Karenz hat, was für Studierende, Arbeitslose und Selbstständige gilt. Hier kann ein Elternteil weiterhin bis zum 2. Geburtstag des Kindes Karenz in Anspruch nehmen.

Wenn nur ein Elternteil Karenz in Anspruch nimmt und es sich nicht um einen der Ausnahmefälle handelt, endet die Karenz gemäß Mutterschutz- bzw. Väter-Karenz-Gesetz mit Ende des 22. Lebensmonats des Kindes.

Für genauere Informationen stehen die Personalvertreter:innen der FCG gerne zur Verfügung!

Konkrete Anfragen sind unter maria.klima@post.at möglich!