FCG NEWS: Rückerstattung Sozialversicherungsbeiträge

Aufgrund einiger Anfrag bzgl. Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge aus der Vorjahr ausbezahlten Mitarbeiter:innen – Gewinnbeteiligung folgende ergänzende Information:

Die Darstellung auf der Bezugsbestätigung ist so, dass bei den Abzügen die entsprechende Summe mit MINUS dargestellt ist.

Dadurch ist der Auszahlungsbetrag um diese Summe erhöht und korrekt dargestellt.

Für Rückfragen wende dich bitte an deinen Personalvertreter vor ORT!

FCG- damit mehr Netto bleibt!

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FCG: WIEDER ERFOLGREICH INTERVENIERT!

FCG Intervention erfolgreich!

Bei der im Vorjahr ausbezahlten Beteiligung am Unternehmenserfolg wurden noch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, weil diese nur von der Lohnsteuer befreit war. Als FCG wollten wir jedoch, dass die Ebitprämie abgabenfrei und somit zu 100% bei den Kolleginnen und Kollegen ankommt.

Daher haben wir im Sommer des Vorjahres beim Klubobmann Wöginger interveniert, dass auch die Sozialversicherungsbeträge nicht bezahlt werden sollten.

Nun ist es gelungen, dass aufgrund einer abgabenrechtlichen Änderung die im Jahr 2022 steuerfrei ausbezahlte Mitarbeiter*innenbeteiligung 2021 nachträglich in eine abgabenfreie Teuerungsprämie umgewandelt werden kann.

Das bedeutet, dass die Mitarbeiter*innen den SV-Beitrag automatisch im April/Mai  rückverrechnet bekommen und damit die Unternehmensbeteiligung 2021 nachträglich zur Nettozahlung wird.

Das Unternehmen wird die Mitarbeiter*innen darüber gesondert informieren.

FCG- damit mehr Netto bleibt!

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Von: SCHIEDER Andreas
Gesendet: Donnerstag, 28. Juli 2022 19:16
An: Wöginger, August <august.woeginger@oevpklub.at>
Betreff: Anfrage FCG Post bzgl. Sonderbetreuungszeit

Sehr geehrter Herr Wöginger, lieber Gust,

im Herbst bei Schulbeginn ist auch wieder mit vermehrten Covid- Fällen in der Schule zu rechnen.

Daher ist es dringend notwendig, die sogenannte Sonderbetreuungszeit, die bis Juni 22 galt, so schnell wie möglich jedoch bis Schulbeginn wieder einzuführen.

Bitte dabei nicht vergessen, dass diese auch wieder für die kritische Infrastruktur gelten soll, damit auch unsere Kolleg*innen bei der Post diese nutzen können, sofern dies notwendig ist.

 Zur Steuerreform:

Die Lohnsteuerbefreiung für Arbeitnehmer der Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmenserfolg war eine sehr gute Aktion, die unseren Kolleg*innen in der Post AG, auch mehr Netto brachte. Es wäre jedoch gut, wenn diese Beteiligung auch von der Sozialversicherung befreit wäre, wie dies ursprünglich geplant war.

Mit der Bitte weiterhin die Anliegen der Arbeitnehmer*innen zu vertreten und durch weitere Maßnahmen zu entlasten! Die Menschen brauchen wieder mehr zum Leben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andreas Schieder