Mitarbeiter*in werben Mitarbeiter*innen

Die Aktion Mitarbeiter*in wirbt Mitarbeiter*in ist weiterhin gültig und führt zu einer Prämie, wenn der Bewerber auch den Mitarbeitercode bei der Bewerbung angibt.

Leider treten immer wieder Fälle auf, bei denen dieser Code nicht angeben wurde, sodass die „Vermittlerprämie“ auch nicht angewiesen wird.

Wir haben daher eingefordert, dass es auch eine nachträgliche Erfassung geben soll. Laut Mitteilung des Unternehmens, wird es eine Evaluierung im nächsten Jahr geben, bei dies auch geprüft wird.

Bis dahin unbedingt darauf achten, dass der Vermittlercode auch angegeben wird, damit die Zahlung auch erfolgt.

Die genauen Rahmenbedingungen dazu findest du hier: Dienstanweisung-Mitarbeiter_wirbt_Mitarbeiter_20220218_unterfertigt

200,- € nach 1 Monat Verbleib des neuen Koll. im Unternehmen

200,-€ nach 3 Monaten Verbleib des neuen Koll. im Unternehmen

200,-€ nach 6 Monaten Verbleib des neuen Koll. im Unternehmen

200,-€ nach 12 Monaten Verbleib des neuen Koll. im Unternehmen