FCG NEWS: Fragen zur „Strompreisbremse“
Was ist die „Strompreisbremse“?
Die „Strompreisbremse“ hat zum Ziel, die Stromrechnung der Haushalte zu einem gewissen Teil zu subventionieren. Gelten wird sie ab 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024. Mitte Oktober ist der Stromkostenzuschuss im Nationalrat beschlossen worden.
Wie funktioniert die „Strompreisbremse“?
Der Strompreis soll durch einen Stromkostenzuschuss für einen Stromgrundverbrauch von 2.900 kWh mit zehn Cent pro kWh netto verrechnet und automatisch abgezogen werden.
Der darüberhinausgehende Verbrauch soll wieder marktüblich abgerechnet werden, abhängig davon welchen Energietarif Sie haben. Die Grenze von 2.900 kWh entspricht laut Regierung in etwa 80 Prozent des durchschnittlichen Stromverbrauchs in österreichischen Haushalten. Der Zuschuss beträgt maximal 30 Cent pro kWh. Für größere Haushalte mit mehr als drei Personen gibt es eine zusätzliche Unterstützung (Zusatzkontingent).
Die Unterstützung durch die „Strompreisbremse“ wird direkt auf der Stromrechnung gutgeschrieben, und zwar bereits auf die monatlichen Teilzahlungsrechnungen. Das bedeutet, dass kein eigener Antrag dafür gestellt werden muss, sondern der Abzug automatisch erfolgt.
Wer profitiert von der „Strompreisbremse“?
Vom Stromkostenzuschuss profitieren alle Privatpersonen, die einen Stromliefervertrag mit einem Energielieferanten haben. Bis zu 500 Euro soll die Deckelung laut Regierung abfangen.
Bei einkommensschwachen Haushalten wird es noch um die 200 Euro mehr werden, denn Menschen, die aufgrund ihres geringen Einkommens von den Erneuerbaren Förderkosten befreit sind, erhalten einen zusätzlichen Abschlag von 75 Prozent der Netzkosten.
Haushalte, in denen mehr als drei Personen leben, können auf Antrag ein zusätzliches Kontingent beantragen, um mehr als die 2900 kWh gefördert zu bekommen.
Wie und wann komme ich zu meinem Geld?
Greifen wird die „Strompreisbremse“ ab 1. Dezember 2022 und ist bis 30. Juni 2024 gültig. Das entsprechende Gesetz wurde Mitte Oktober im Nationalrat beschlossen. Die Unterstützung durch die „Strompreisbremse“ wird direkt auf der Stromrechnung gutgeschrieben, und zwar bereits auf die monatlichen Teilzahlungsrechnungen. Das bedeutet, dass kein eigener Antrag dafür gestellt werden muss, sondern der Abzug automatisch erfolgt.
Quelle: AK