Pensionsberechnung: Wir bitten um Geduld

In den letzten Tagen sind bei uns tausende Anrufe und Anfragen zu den Änderungen bei der Beamtenpension im §14 BDG (dauernde Dienstunfähigkeit) mit 1.12.2019 eingegangen. Der Entfall des Verlustdeckels im §14 betrifft alle Beamten ab dem Geburtsdatum 2.12.1959 und jünger. Aufgrund des riesigen Ansturms der interessierten Kollegenschaft können wir Pensionsberechnungen erst wieder ab Mitte Juli durchführen. In dringenden Fällen ersuchen wir um Kontaktaufnahme über 0800 210099 bzw. helpline@fcgpost.at.

Danke für ihr Interesse und Verständnis!