Voller Essenszuschuss für Teilzeit- Mitarbeiter*innen

Ab August 2022 erhalten auch alle Teilzeit-Mitarbeitenden, die zwischen 10 und 19,99 Wochenstunden arbeiten, den über post.sozial gewährten steuerfreien Essenszuschuss (vormals „Essensbons“) in derselben Höhe wie Vollbeschäftigte.

Die Essenszuschüsse werden künftig nicht mehr in Verrechnungsabschnitten, sondern monatlich zugeteilt (Februar bis November).

Das bedeutet für dieses Jahr, dass am 1. August, 1. September, 1. Oktober und 1.November jeweils 40,– Euro gutgeschrieben werden.

Im Jahr 2023 ist die Zuteilung für 1. Februar, 1. März, 1. April, 1. Mai, 1. Juni, 1. Juli, 1. August, 1. September, 1.Oktober und 1. November mit jeweils 40€ vorgesehen, sofern die grundsätzliche Berechtigung vorliegt.

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