Anrechnung der Vordienstzeiten

Der Gesetzgeber hat im Jahre 2019 eine Regelung getroffen, in welcher Form die Zeiten vor dem 18. Lebensjahr anzurechnen sind. Die Beamtinnen und Beamten der Post warten jetzt aber schon, über das zu vertretende Ausmaß hinaus.

Das liegt wahrscheinlich daran, dass diese Materie nicht automatisiert bearbeitet werden kann und die betroffenen Bearbeiter*innen, aufgrund der Anzahl der notwendigen Bescheide, überlastet sind.

Trotzdem haben die Kolleg*innen ein Recht zu erfahren, ob es zu einer Nachzahlung kommt, damit auch eventuelle weitere Schritte gesetzt werden können.

Vor Weihnachten wäre hier eine Klärung mehr als angebracht!

FCG- damit mehr zum Leben bleibt!