Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit
Bereits zum vierten Mal wird der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit verlängert. Sie ermöglicht des berufstätigen Eltern, sich freistellen zu lassen, um besondere Betreuungspflichten aufgrund von behördlichen(Teil) Schließungen oder im Fall einer behördlichen Absonderung (Quarantäne des Kindes) in Anspruch nehmen zu können.
Phase 5 läuft von 1. Oktober bis 31.12.2021
Als FCG in der Post fordern wir jedoch mit Nachdruck, dass die Sonderbetreuungszeit rückwirkend mit 1. Sep. in Kraft gesetzt wird, damit Nachteile für unsere Kolleg*innen vermieden werden!
GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.