Hauptversammlung genehmigt „Ebitprämie“
Die Ebitprämie für 2020 beträgt wie im Dezember veröffentlicht 500,– Euro- das wurde jetzt in der Hauptversammlung nochmals bestätigt.
Die Anweisung und Auszahlung erfolgt mit der jeweils nächstmöglichen Gehaltsabrechnung, dies bedeutet:
- mit der Abrechnung Mai 2021, Fälligkeitsdatum 1. Mai 2021, für Beamte
- mit der Abrechnung Mai 2021, Fälligkeitsdatum 15. Mai 2021, für Angestellte, die vor dem 1. Jänner 2004 aufgenommen wurden
- mit der Abrechnung April 2021, Fälligkeitsdatum 30. April 2021, für Angestellte, die nach dem 31. Dezember 2003 aufgenommen wurden
Aufgrund der Leistungen der Kolleginnen und Kollegen, ist unserer Ziel eine Zusatzprämie für die Mitarbeiter*innen zu erreichen.
Außerdem wollen wir weiterhin Druck für ein Paketstückgeld für unsere Kolleg*innen im KV Neu machen, damit mehr zum Leben bleibt!
GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.
*) Anspruchsberechtigt sind Mitarbeitende der Österreichischen Post AG, die im Kalenderjahr 2020 an mindestens 183 Kalendertagen ein aktives Dienstverhältnis hatten. Teilbeschäftigte Mitarbeitende erhalten einen entsprechend aliquotierten Betrag. Wenn für einzelne Mitarbeiter*innen Ausschlussgründe zum Tragen kommen, erfolgt keine Auszahlung. Beispielsweise bei einer Teilnahme an einem Prämiensystem (z.B. MbO-, Vertriebsprämie) für das Kalenderjahr 2020, bei Auflösung des Dienstverhältnisses durch Entlassung, Austritt ohne wichtigen Grund oder bei Einleitung eines Disziplinarverfahrens. Die Prämienauszahlung erfolgt freiwillig und ohne Rechtsanspruch für die Zukunft.
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PS: Sollten sie zwar im Jahr 2020 noch gearbeitet haben, jedoch mittlerweile im Ruhestand sein, können sie im Falle des grundsätzlichen Anspruchs einen Antrag auf Auszahlung stellen.
Unternehmensbeteiligung Antrag