Homeoffice Gesetz passierte Finanzausschuss

 

Die geplante Gesetzesänderung für das Arbeiten im Homeoffice wurde am Montag im Finanzausschuss beschlossen, damit kann ein Beschluss im NR und in weiterer Folge im Bundesrat erfolgen.
Um die steuerliche Absetzungsmöglichkeit zu haben, muss zumindest 26 Tage im Jahr im Homeoffice gearbeitet werden.

Höherer Absetzbetrag bei Werbungskosten

Zudem können 2021 nun bis zu 300 Euro statt 150 Euro als Werbungskosten abgesetzt werden, sofern die Werbungspauschale 2020 nicht bzw. nicht vollständig in Anspruch genommen wurde.
„Mit dem Home-Office-Paket geben wir so viel Flexibilität und Rechtssicherheit wie möglich. Durch die aktuellen Änderungen sind wir großzügiger und helfen mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern“, hieß es in einem Statement des Finanzministers Gernot Blümel (ÖVP) zu den Änderungen.
„Das ist eine wichtige Entlastungsmaßnahme für viele Menschen, die in ihrem Arbeitsleben von der Corona-Pandemie betroffen sind“, sagte der ÖVP-Abgeordnete und ÖAAB-Generalsekretär Christoph Zarits. Die mit dem Homeoffice-Gesetz gesetzten Maßnahmen würden eine steuerliche Entlastung von bis zu 150 Mio. Euro für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bringen.
Voraussichtlich wird dieses Gesetz mit April 2021 in Kraft gesetzt werden, sofern es zu keiner Verschiebung auf ersten Juli kommt, die von Arbeitgebervertretungen gefordert wird.
Als FCG treten wir dafür ein, dass dieses Gesetz möglichst schnell beschlossen wird, da die Verhandlungen dazu ohnehin recht lange gedauert haben.

GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.