Regelung 24. Dez. Filialnetz/Finanzberater*in

Am 24.12. am 31.Dez. gelten in den Filialen Sonderöffnungszeiten. Um für unsere Kolleginnen und Kollegen, welche an diesen Tagen arbeiten sicherzustellen, dass „ASES“ keine Minusstunden auswirft, haben wir eine Regelung vereinbart, die dazu führt das die Sollarbeitszeit „aufgefüllt wird und keine Minusstunden entstehen.

Diese Regelung gilt sinngemäß auch für unsere Finanzberaterinnen und Finanzberater.

Für Rückfragen stehen die Personalvertreter*innen gerne zur Verfügung!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.