Dienstregelung am 24.12 und 31.12. in der Distribution

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

Die Information, welche Sendungen am 24.12. zuzustellen bzw. nicht zuzustellen sind, wurde bereits an die Dienststellen übermittelt.

________________________________________

Regelungen zum Zeitkorridor am 24.12. und 31.12. 2024 

KV NEU:

Im Kollektivvertrag Teil 2 ist geregelt, dass die Normalarbeitszeit am 24.12. um 12 Uhr beendet ist. Das bedeutet, dass bei Dienstleistungen über 12 Uhr hinaus Überstunden zu zahlen sind.

Für Beamte und DO Ang.:

Da für diese Gruppe keine Sonderregelung in der Dienstordnung bzw. im BDG vorhanden ist, wurde betriebsintern eine Regelung wie in den Vorjahren erlassen.

Diese lautet:

Für die MitarbeiterInnen im Brief-Zustelldienst, die dem Gleitzeitdurchrechnungsmodell „IST-Zeit in der Briefzustellung“ unterliegen (Code 8722) wird folgende ergänzende Regelung bezüglich Dienst am 24. und 31. Dezember 2024 getroffen:

Grundsätzlich ist dienstplanmäßig eine Arbeitsleistung von 8 Stunden (exklusive allfälliger Pausen) zu erbringen.

MitarbeiterInnen, die ihre Arbeitsleistung in weniger als 8 Stunden erbringen, werden die anfallenden „Minusstunden“ nicht im Zeitkorridor angerechnet, sofern die Tagesarbeitszeit zumindest 5 Stunden beträgt.

Für Rückfragen wende dich bitte an deine/n FCG Vertreter*in!