Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen:

Jede Frau und jedes Kind muss ein Leben frei von Gewalt führen können.

Folgende zusätzliche Maßnahmen werden daher vom Gesetzgeber eingeleitet:

-Gesetzlich verpflichtende Beratung für Personen, die ein Betretungsverbot erhalten haben

-Finanzielle Aufstockung von Beratungsstellen für Betroffene von sexueller Gewalt

-Ausbau der Unterstützungsangebote für Betroffene von Zwangsheirat

-Verstärkter Fokus auf Kampf gegen Cybergewalt

-Zugänglichere Aufklärung durch Infokampagnen oder Gewaltschutzfolder

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.