Urlaubsreisen in Covid Zeiten/ Akualisierung

1. Hat ein/eine Mitarbeiter*in seinen/ihren Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder in einem der nachfolgend genannten Staaten und/oder reist er/sie aus einem der genannten Staaten nach Österreich ein und war er/sie in den letzten 14 Tagen in keinem anderen Staat aufhältig als einem der nachfolgend genannten, so ist die Einreise OHNE Einschränkung möglich:

Dies bedeutet, dass ab Montag den 17. August 2020 auch bei der Einreise aus Kroatien ein ärztliches Zeugnis (PCR-Test) mit sich zu führen und bei der Grenzkontrolle vorzuweisen ist. Kann das Gesundheitszeugnis nicht vorgelegt werden, ist eine 10-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne anzutreten. Ist eine Testung vor Ort im Ausland nicht möglich, hat der/die Mitarbeiter*in sich binnen 48 Stunden einem molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2 zu unterziehen.

Bis zum Vorliegen des negativen Testergebnisses hat er/sie eine selbstüberwachte Heimquarantäne anzutreten. Bei durchgeführtem negativen Test kann die 10-tägige Quarantäne beendet und auch der Dienst aufgenommen werden.

Hotlines des Gesundheitsministeriums:
Bei Symptomen: 1450 (7 Tage in der Woche, 0 bis 24 Uhr) – die medizinische Hotline der Bundesländer.
Für allgemeine Fragen zu Corona (auch Einreisebestimmungen bzw. Weg zum Test) die Corona-Hotline der Ages: 0800 555 621, aus dem Ausland erreichbar unter +43 1 3860 555 (7 Tage in der Woche, 0 bis 24 Uhr)
Übersicht über Testangebote – etwa zur Umsetzung der Einreisebestimmungen: https://www.covid19-labore.at/