Erhebung der Vordienstzeiten für Beamte- Was gilt als fristgerecht eingebracht?
INFO des Personalamtes:
Wir möchten Sie darüber informieren, dass in der letzten Woche das als Muster angeschlossene Schreiben – datiert mit 22. Juni 2020 – an die beamteten Mitarbeiter_innen betreffend „Dienstrechtsnovelle 2019“ über einen externen Druckdienstleister abgefertigt wurde.
Die für die Rückübermittlung von Unterlagen im Schreiben angegebene 6-wöchige Frist endet mit 22. September 2020; d.h. alle bis zum 22. September 2020 einlangenden Unterlagen/Rückmeldungen etc. gelten als fristgerecht eingelangt.
Abschließend möchten wir klarstellen, dass auch Unterlagen/relevante Informationen im Rahmen des vor Bescheiderlassung vorgesehenen Parteiengehörs vom Beamten in das jeweilige Dienstrechtsverfahren eingebracht werden kann.
Wir ersuchen, bei Anfragen von Mitarbeiter_innen um entsprechende Beauskunftung im Sinne der heute bekanntgegebenen Festlegung.
Mit besten Grüßen
Franz Nigl
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Aufgrund vieler Anfragen bzgl. Erhebungsbogen für die Vordienstzeiten, welcher vom Personalamt an die Beamten übermittelt wurde folgende Empfehlung.
Vom Gesetzgeber wurde im Jahr 2019 eine Regelung der Vordienstzeiten für Beamte beschlossen, da wesentliche Teile der Vorregelungen wieder beim EuGH gekippt wurden.
Aus diesem Grund haben auch die Postbeamten in den letzten Tagen ein Schreiben erhalten, indem sie die berufliche Tätigkeiten vor dem 18. Lebensjahr, sowie andere für die Vordienstzeiten maßgebliche Umstände bekannt geben sollen.
Durch diese Angaben und Nachweise wird in weiterer Folge festgestellt werden, ob sich das Besoldungsdienstalter verändert bzw. verbessert.
Aufgrund der derzeitigen Rechtslage halten wir es für sinnvoll diese Angaben zu machen, damit überhaupt die Möglichkeit für eine Verbesserung besteht.
Speziell Beamte, welche als Postpraktikanten gearbeitet haben, sollten auf jeden Fall dieses Schreiben zurückschicken.
Aus unserer Sicht sind jedoch einige Passagen des Gesetzes aus europarechtlicher Sicht in Frage zu stellen, sodass wahrscheinlich auch dieses Gesetzt nicht die letzte Fassung dieser Story gewesen sein wird.
Umso wichtiger ist es die Unterlagen zu übermitteln, um eventuelle Ansprüche zu sichern.
Genauere Infos: RS_BMoeDS-921.000_0058-III_A_2019
GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.