Essensbons steuerfrei- gesetzliche Regelung

Mittels einer gesetzlichen Anpassung im sogenannten Wirtepaket und einer BMF-Info wurden die Regelungen zu steuerfreien Essensbons wie folgt geändert:

Gutscheine für Mahlzeiten bleiben bis zu einem Wert von € 8,00 (bis 30.6.2020 € 4,40) pro Arbeitstag steuerfrei, wenn die Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden können.
Können die Gutscheine auch zur Bezahlung von Lebensmitteln verwendet werden, sind sie bis zu einem Betrag von € 2,00 (bis 30.6.2020 € 1,10) pro Arbeitstag steuerfrei. Diese neuen Beträge für steuerfreie Gutscheine gelten für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 30. Juni 2020 enden. Übersteigt der Wert der abgegebenen Essensbons € 2,00 bzw. € 8,00 (bis 30.6.2020 € 1,10 bzw. € 4,40) pro Arbeitstag, liegt hinsichtlich des übersteigenden Betrages ein steuerpflichtiger Sachbezug vor.

Aufgrund dieser von der Regierung bzw. dem Nationalrat beschlossenen Regelung könnten auch unsere Essensbons auf 2 Euro pro Tag erhöht werden, ohne das dafür Steuern bezahlt werden müssten. Damit könnten die derzeitigen Essensbons theoretisch verdoppelt werden und das steuerfrei.

Der Zentralausschusses hat eine Erhöhung beim Vorstand beantragt, was zu begrüßen ist.

Derzeit erhalten MitarbeiterInnen 5 mal jährlich Essensbons im Wert von je 44 Euro bzw. im Wert von 220 Euro pro Jahr, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Das bedeutet, dass auch die alte Steuerfreigrenze von 1,1 € pro Tag unterschritten wurde.

Wir hoffen, dass die Möglichkeit der Erhöhung der Essensbons auf 2 Euro pro Arbeitstag nun auch betrieblich umgesetzt wird und unsere MitarbeiterInnen diese Erhöhung auch tatsächlich bekommen. Vor dem Hintergrund der moderaten Gehaltserhöhung, wäre dies mehr als notwendig!

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