8. Dez. 2020 Paketzustellung am Feiertag
Am 8. Dez. ist in den Paketzustellbasen und in den Verbundzustellbasen die Zustellung von Paketen vorgesehen. Viele Kolleg*innen sind mehr oder weniger „freiwillig“ im Einsatz, um die gewaltigen Paketmengen auszuliefern.
Aber wie wird das tatsächlich bezahlt?
Vollbeschäftigte in der Zustellung:
Beamte: Überstunden mit 100% Zuschlag (ab der 9 Stunde 200% Zuschlag), ev.Lenkertaggeld
DO Ang: Überstunden mit 100% Zuschlag (ab der 9. Stunde 200% Zuschlag) ev. Lenkertaggeld
KV Neu (ab 1.8.2009): Überstunden mit 100% Zuschlag (+Ausbleibetaggeld in der Zustellung)
Teilzeitbeschäftigte haben jedoch auch am Feiertag nur einen geringen 25% Zuschlag oder wenn sie unter die Dienstordnung fallen, nur das Einfachentgelt.
Daher haben wir zusätzlich eine Belohnung gefordert!
Für Rückfragen stehen die FCG Personalvertreter*innen gerne zur Verfügung!