Distribution sucht überregionale Springer und lockt mit Prämie

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

um einen Anreiz für eine Springertätigkeit für den Regionalleitungsbereich in der Distribution zu schaffen, wird zu der Entlohnung eine Prämie bis zu 4000,– Euro ermöglichst. Die Details dazu sind der Anweisung zu entnehmen. Hier klicken: Wechsel Teuerungsprämie

Für weitere Informationen dazu wende dich an deine/n FCG Personalvertreter/in!

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Mitteilung des Unternehmens:

Liebe Kolleg*innen!

Mit der im Anhang angeschlossenen Dienstanweisung „Springer*innen im Zustelldienst; Entlohnung der Mitarbeiter*innen gemäß Kollektivvertrag-neu (KVneu)“ wurde unter Punkt 3. die Entlohnung für eine*n „Springer*in im Zustelldienst innerhalb der Regionalleitung („Regionale*r Springer*in“)“, Verwendungscode SD04, geregelt.

SpringerInnen im Zustelldienst, Entlohnung der MitarbeiterInnen gemäß Kollektivvertrag-neu

Im ersten Schritt sind österreichweit 100 Arbeitsplätze „Springer*in im Zustelldienst innerhalb der Regionalleitung („Regionale*r Springer*in“), mit Mitarbeiter*innen, die dem KVneu unterliegen, nach Möglichkeit noch vor Hochsaison 2022 zu besetzen.

Als zusätzlichen Anreiz bieten wir Mitarbeiter*innen, die dem KVneu unterliegen und die Tätigkeit eines*einer „Regionale*r Springer*in“ übernehmen, eine Wechsel-/Teuerungsprämie in Höhe von bis zu 4.000,00 EUR (teilweise abgabenfrei) an. Details sind aus der angeschlossenen Regelung zu entnehmen.

Regelung: 20221104135721

Wir ersuchen, die Mitarbeiter*innen eures Bereiches über die ggstdl. Dienstanweisung und die Besetzung der ggstdl. 100 Arbeitsplätze zu informieren und das in diesem Zusammenhang Erforderliche zu veranlassen.

 

FCG NEWS: Fragen zur „Strompreisbremse“

Was ist die „Strompreisbremse“?

Die „Strompreisbremse“ hat zum Ziel, die Stromrechnung der Haushalte zu einem gewissen Teil zu subventionieren. Gelten wird sie ab 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024. Mitte Oktober ist der Stromkostenzuschuss im Nationalrat beschlossen worden.

Wie funktioniert die „Strompreisbremse“?

Der Strompreis soll durch einen Stromkostenzuschuss für einen Stromgrundverbrauch von 2.900 kWh mit zehn Cent pro kWh netto verrechnet und automatisch abgezogen werden.

Der darüberhinausgehende Verbrauch soll wieder marktüblich abgerechnet werden, abhängig davon welchen Energietarif Sie haben. Die Grenze von 2.900 kWh entspricht laut Regierung in etwa 80 Prozent des durchschnittlichen Stromverbrauchs in österreichischen Haushalten. Der Zuschuss beträgt maximal 30 Cent pro kWh. Für größere Haushalte mit mehr als drei Personen gibt es eine zusätzliche Unterstützung (Zusatzkontingent).

Die Unterstützung durch die „Strompreisbremse“ wird direkt auf der Stromrechnung gutgeschrieben, und zwar bereits auf die monatlichen Teilzahlungsrechnungen. Das bedeutet, dass kein eigener Antrag dafür gestellt werden muss, sondern der Abzug automatisch erfolgt.

Wer profitiert von der „Strompreisbremse“?

Vom Stromkostenzuschuss profitieren alle Privatpersonen, die einen Stromliefervertrag mit einem Energielieferanten haben. Bis zu 500 Euro soll die Deckelung laut Regierung abfangen.

Bei einkommensschwachen Haushalten wird es noch um die 200 Euro mehr werden, denn Menschen, die aufgrund ihres geringen Einkommens von den Erneuerbaren Förderkosten befreit sind, erhalten einen zusätzlichen Abschlag von 75 Prozent der Netzkosten.

Haushalte, in denen mehr als drei Personen leben, können auf Antrag ein zusätzliches Kontingent beantragen, um mehr als die 2900 kWh gefördert zu bekommen.

Wie und wann komme ich zu meinem Geld?

Greifen wird die „Strompreisbremse“ ab 1. Dezember 2022 und ist bis 30. Juni 2024 gültig. Das entsprechende Gesetz wurde Mitte Oktober im Nationalrat beschlossen. Die Unterstützung durch die „Strompreisbremse“ wird direkt auf der Stromrechnung gutgeschrieben, und zwar bereits auf die monatlichen Teilzahlungsrechnungen. Das bedeutet, dass kein eigener Antrag dafür gestellt werden muss, sondern der Abzug automatisch erfolgt.

 

Quelle: AK

Bank99 Mitarbeiter*innen- Konto bleibt gratis

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

das Mitarbeiterkonto der Bank99 bleibt weiterhin für die Kolleg*innen der Post gratis, das wurde unlängst vom Generaldirektor mitgeteilt. Außerdem werden auch die Konditionen verbessert werden müssen, da sich auch die generelle Zinsentwicklung verändert hat.

Der Anspruch war, dass das Mitarbeiterkonto der bank99 das beste Konto am Markt sein soll, daher braucht es jetzt eine Verbesserung. Diese wurde ebenfalls von Dr. Georg Pölzl in einem Gespräch in Aussicht gestellt!

 

 

 

FCG Kritik an Situation in Graz

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

leider ist die Personalsituation in vielen Bereichen kritisch, in manchen sogar mehr als kritisch, wie zum Beispiel in Graz.

Wir haben uns abermals an den Vorstand gewendet, da es nicht die neue Normalität werden darf, dass Mitbesorgungen auf Dauer hingenommen werden!

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Von: SCHIEDER Andreas
Gesendet: Sonntag, 13. November 2022 15:40
An: UMUNDUM Peter <Peter.Umundum@post.at>; REIF Alois <alois.reif@post.at>
Cc: HÖLLERBAUER Christian <christian.hoellerbauer@post.at>; PIELER Martin <Martin.Pieler@post.at>
Betreff: Zustellbasis Graz- so geht es nicht weiter…

 

S.g. Vorstandsdirektor, lieber Peter!

S.g. Divisionsleiter, lieber Alois!

Die Situation im Großraum Graz und insbesondere in der Zustellbasis 8010 Graz wurde immer wieder angesprochen und immer wieder wurde ein gewisses Bemühen zugesagt, die Personalsituation zu verbessern.

Es kann nicht die Normalität sein, täglich mehrere Rayone mitzubesorgen, weil das einen nachhaltigen Schaden in der Mitarbeiter*innen- Zufriedenheit, sowie auch in der Qualität nach sich zieht.

Da ich selbst in den neunziger Jahren in 8010 Graz Zusteller war, kenne ich dieses Gebiet und die Herausforderungen gut, auch wenn die jetzigen Zustellbezirke ungleich größer sind als damals.

Umso mehr muss man jetzt endlich nachhaltige Ergebnisse erzielen, die ein Ende der Mitbesorgungen in Graz bedeuten müssen.

Wenn man schon in Graz schwer Mitarbeiter*innen findet, könnte man über die Springerverträge eine gewisse bessere Bezahlung umsetzen, damit es endlich Entlastung für unsere Kolleg*innen in Graz gibt.

Mit besten Grüßen

Andreas Schieder

Zentralausschuss

FCG Antrag: Essenszuschuss nicht verfallen lassen

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

als FCG wollen wir, dass der Essenszuschuss auch über das Jahr 2022 hinaus die Gültigkeit behält, damit auch jene Mitarbeiter*innen die ihr Guthaben noch nicht gelöst haben, dies auch weiterhin können. Ohne entsprechende Beschlüsse würde das Guthaben mit Jahresende verfallen.

FCG- damit mehr zum Leben bleibt!

 

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Von: SORETZ Andreas
Gesendet: Donnerstag, 10. November 2022 12:11
An: PALENSKY Martin <Martin.Palensky@post.at>; ABU-DAYEH Verena <Verena.Abu-Dayeh@post.at>; NIGL Franz <Franz.Nigl@post.at>; KEINRATH Martina <Martina.Keinrath@post.at>; KÖHLER Richard <Richard.Koehler@post.at>
Cc: KONVICKA Barbara <Barbara.Konvicka@post.at>
Betreff: Anträge 95 Präsidiumssitzung 13.12.2022 Post Sozial

 

Sehr geehrte Geschäftsführung!

Sehr geehrte Mitglieder des Präsidiums!

Für die am 13.12.2022 stattfindende 95 Präsidiumssitzung bringe ich folgende Anträge ein.

Antrag 1: Übertrag der nicht eingelösten Beträge des Essenszuschusses aus dem Jahr 2022 auf das Jahr 2023 für alle Mitarbeiter*innen der ÖPAG, die Anspruchsberechtigt sind. Dies soll auch in

den Folgejahren automatisch erfolgen, und sowohl bei App bzw. Kartenbenützern zutreffen.

Antrag 2:  Den Anspruch auf Essenszuschuss bei Mitarbeiter*innen die Aufgrund der Arbeitserlaubnis befristet aufgenommen sind, an die unbefristeten Mitarbeiter anzupassen. Der Anspruch erfolgt somit ebenfalls nach 3 Monaten und nicht erst nach 6Monaten.

 

Bitte um Aufnahme der Anträge für die 95 Präsidiumssitzung Post Sozial.

 

MfG

 

Andreas Soretz

Österreichische Post AG

Zentralausschuss

Rochusplatz 1

1030 Wien

Tel: 0664/6241400

E-Mail: andreas.soretz@post.at

Dienstanweisung „Auszahlung Mehrdienstleistungen“

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die Regelung für die monatliche Auszahlung von Mehrdienstleistungen in der Distribution wurde bis 31. März 2024 verlängert.

Dienstanweisung – Monatliche Auszahlung von Mehrdienstleistungen im Bereich Güterbeförderung und Distribution

Dienstanweisung_Auszahlung_Mehrleistungen_Distribution_4_Ergänzung_20221105

FCG- damit mehr zum Leben bleibt!

 

FCG aktiv im ÖGB

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wer Interesse hat die FCG Aktivitäten aus den unterschiedlichen Fachgewerkschaften kennen zulernen, kann sich mit dem aktuellen FCG- Magazin einen Überblick verschaffen.

Hier klicken: FCG Magazin 3 2022

Da zahlen alle drauf! Kilometergeld erhöhen!

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

es muss jetzt weitere Verbesserungen für  überregionale Springer geben, denn da passiert auf der finanziellen Seite zu wenig. Auch das derzeitige amtliche Kilometergeld von €0,42 pro km reicht nicht aus, sodass die Bundesregierung das nun endlich anheben muss. Nicht nur reden, sondern handeln!

FCG im Logistikzentrum Salzburg unterwegs

Eveline Reith- Ernst hat vor rund einem halben Jahr die FCG Führung im Personalausschuss-  Salzburg übernommen, und setzt sich für die Anliegen der Salzburger Kolleginnen und Kollegen in der Post massiv ein.

Dazu ist auch der ständige Kontakt zu den Mitarbeiter*innen notwendig, den sie auch so oft es möglich ist sucht. Sie wird von den Kolleg*innen der Nachtschicht im VZ herzlich begrüßt, wie dem Foto zu entnehmen ist.

FCG- damit wieder mehr Zeit zum Leben bleibt!