Schwerarbeiterregelung für Verbundzusteller*innen

Schreiben ergingen an: Bundeskanzler, Vizekanzler, BM Soziales, BM Arbeit, BM Regionen, Dachverband Sozialversicherungsträger

Brief an Bundeskanzler: BK Nehammer

Infoshot auf der ZB 8344

Raimund Taschner vom Zentralausschuss hat einen morgendlichen Stopp für einen Infoshot gemeinsam mit Christian Höllerbauer vom Personalausschuss bei den Kolleg:innen der Postzustellbasis 8344 Bairisch Kölldorf eingelegt. Brandheiße Themen wie Variantenmodell, Personalfluktuation, Teuerungsrate, Ökosoziale Steuerreform, Digitale Essensbons, Pensionsrecht uvm. sind in der Laudatio und in der anschließenden Diskussion eingehend analysiert worden.

Der Abschiedstenor der Kolleg:innen lautete: “ Danke & Auf ein baldiges Wiedersehen!“

COVID-19-Risikogruppen-Verordnung bis 31. Mai 2022 verlängert

Die COVID-19-Risikoatteste, die vor dem 1. April 2022 ausgestellt wurden, müssen von den von der Arbeitsleistung freigestellten Mitarbeiter*innen innerhalb von zwei Wochen ab Inkrafttreten der am 1. April 2022 verlautbarten Verordnung des Bundesministers für Arbeit, BGBLA II Nr. 126/2022, somit bis 15. April 2022 durch ein befugtes Organ bestätigt werden. Andernfalls verliert das Attest seine Gültigkeit und der/die betreffende Mitarbeiter*in muss wieder seinen Dienst antreten.

 Die Bestätigung hat bei Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft werden können, durch

  • eine fachlich geeignete Ambulanz von Krankenanstalten,
  • einen Amtsarzt oder
  • einen Epidemiearzt (§ 3 Abs. 3 COVID-19-IG)

zu erfolgen.

Die Bestätigung hat bei jenen Personen, bei welchen trotz drei Impfungen mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 medizinische Gründe vorliegen, die einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 annehmen lassen, auch durch

  • den chef- und kontrollärztlichen Dienst des Krankenversicherungsträgers

erfolgen.

 

Erfolgt innerhalb der Frist keine Bestätigung, so endet der Anspruch auf Freistellung.

 

Alles Gute liebe Christine

Am 30. März gab es eine kleine Überraschung für Christine Schwinger, langjährige FCG Personalvertreterin in NÖ-Ost.

Zu ihrem 60igsten Geburtstag kamen Andreas Bortolotti und Christian Franz vom Personalausschuss vorbei und brachten ihr ein Geschenk und großen Dank, für die jahrelange gute Zusammenarbeit und Freundschaft.

Für Christine beginnt mit 1.April auch ein neuer Lebensabschnitt, da sie jetzt in Pension ist.

Wir wünschen ihr beste Gesundheit dazu, damit sie diese Zeit auch genießen kann und freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen bei einer der nächsten FCG- Veranstaltungen!

FCG- damit wieder mehr Zeit zum Leben bleibt!